Die Sprache zu Hause ist die Sprache, die eine Person üblicherweise zu Hause oder mit den Angehörigen spricht. Die befragte Person konnte in der Volkszählung auch mehrere Sprachen angeben, die sie zu Hause spricht. Für die Auswertung der Bevölkerung nach der Sprache zu Hause wurde bei mehreren Sprachen eine Sprache ausgewählt. Wenn unter den angegebenen Sprachen eine deutsche Sprache (Liechtensteiner Dialekt, anderer deutschsprachiger Dialekt, Hochdeutsch) angegeben war, wurde eine deutsche Sprache ausgewählt. Bei mehreren deutschsprachigen Sprachen zu Hause wurde nach der Prioritätenfolge "Liechtensteiner Dialekt vor anderer deutschsprachiger Dialekt vor Hochdeutsch" ausgewählt. Wenn mehrere nichtdeutsche Sprachen angegeben waren, wurde diejenige Sprache ausgewählt, die zur Hauptsprache oder, wenn keine Hauptsprache angegeben wurde, am besten zum Geburtsland der befragten Person passte.
Der Sektor Staat umfasst alle institutionellen Einheiten, die zu den sonstigen Nichtmarktproduzenten zählen und sich primär mit Zwangsabgaben finanzieren oder Einkommen und Vermögen umverteilen. Hierzu gehören Gebietskörperschaften (Land, Gemeinden), öffentlich-rechtliche Körperschaften, die für die Allgemeinheit nichtmarktbestimmte Güter bereitstellen (z.B. Sozialversicherungen), sowie Organisationen ohne Erwerbszweck, die vom Staat kontrolliert und grossteils finanziert werden (z.B. Liechtenstein Marketing).
Der Staat beteiligt sich an den Kosten der Krankenversicherung durch Beiträge an die Versicherer zur Mitfinanzierung der obligatorisch versicherten Krankenpflegeleistungen, durch Beiträge an einkommensschwache Versicherte und durch Beiträge an Spitäler.
Ausgaben des Staates in Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Der Staatssektor umfasst den Zentralstaat, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungen. Die Ausgaben des Staates sind zwischen den Teilsektoren auf Ebene des Gesamtstaates und innerhalb der Teilsektoren konsolidiert.
Zur ständigen Bevölkerung Liechtensteins zählen alle in Liechtenstein wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sowie Ausländerinnen und Ausländer, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen oder beabsichtigen, sich 12 Monate und länger in Liechtenstein aufzuhalten. Dies sind: - in Liechtenstein wohnhafte Liechtensteiner/innen - Niedergelassene - Daueraufenthalter/innen - Jahresaufenthalter/innen - Zöllner/innen und Angehörige - Kurzaufenthalter/innen, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen - Vorläufig Aufgenommene, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen
In der Finanzstatistik wird eine statistische Diskrepanz bei den Tabellen der Finanziellen Transaktionen ausgewiesen. Der Finanzierungssaldo der finanziellen Transaktionen muss methodisch betrachtet dem Finanzierungssaldo aus den Einnahmen und Ausgaben entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Korrekturbuchung der Differenz als statistische Diskrepanz..
Als Stellensuchende gelten alle arbeitslosen und nichtarbeitslosen Personen, welche beim Arbeitsmarktservice des Amtes für Volkswirtschaft gemeldet sind und eine Stelle suchen.
Gestützt auf den Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist in Liechtenstein das schweizerische Stempelrecht anwendbar. Die eidgenössischen Stempelabgaben setzen sich zusammen aus der Emissionsabgabe bei der Ausgabe von inländischen Wertpapieren, der Effektenumsatzabgabe auf den Umsatz bestimmter in- und ausländischer Wertpapiere und der Abgabe auf Versicherungsprämien.
Im Lande tätige ausländische Versicherungsgesellschaften entrichteten gemäss dem früheren Steuergesetz anstelle der Kapital- und Ertragssteuer eine Steuer von 1% auf den Prämieneinnahmen aus Lebens- oder Rentenversicherungen und von 2% auf allen übrigen Prämieneinnahmen. Mit Inkrafttreten des geltenden Steuergesetzes wurde die Steuer der ausländischen Versicherungsgesellschaften aufgehoben. Die im Lande tätigen ausländischen Versicherungsgesellschaften begründen seit dem 1. Januar 2011 mit ihren inländischen Prämieneinnahmen eine Betriebsstätte und sind ertragssteuerpflichtig.
Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in Liechtenstein Wohnsitz nehmen, nicht die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht im Inland erwerbstätig sind, können Antrag an die Steuerverwaltung stellen, dass sie anstelle der Vermögens- und Erwerbssteuer nach dem Aufwand besteuert werden (Pauschalbesteuerung).
Zu den Steuereinnahmen zählen alle während eines Rechnungsjahres verbuchten Steuern. Zur Abgrenzung der Steuern von anderen öffentlichen Abgaben wird grundsätzlich die Definition herangezogen, wie sie im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) festgelegt ist. Bis zum Rechnungsjahr 2010 wurden die Steuereinnahmen gemäss OECD-Definition abgegrenzt. Die Steuereinnahmen sind eine Teilmenge der Fiskaleinnahmen.
Vermögen und Erwerb eines Steuerjahres entsprechen den Werten, welche die Steuerpflichtigen für dieses Jahr in der Vermögens- und Erwerbssteuererklärung deklariert haben.
Steuern sind öffentliche Abgaben, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen erhebt.
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