Glossar
Zur ständigen Bevölkerung Liechtensteins zählen alle in Liechtenstein wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sowie Ausländerinnen und Ausländer, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen oder beabsichtigen, sich 12 Monate und länger in Liechtenstein aufzuhalten. Dies sind: - in Liechtenstein wohnhafte Liechtensteiner/innen - Niedergelassene - Daueraufenthalter/innen - Jahresaufenthalter/innen - Zöllner/innen und Angehörige. Zudem werden Kurzaufenthalter/innen, vorläufig Aufgenommene, Asylbewerber und Schutzbedürftige, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen der ständigen Bevölkerung zugerechnet.