Meldeformulare
Für die Meldung der Beschäftigten stehen zwei Formulare zur Verfügung. Für beide Formulare wird insbesondere die Arbeitgeber-PEID (RE) benötigt.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf der Einstiegsseite des Formulars.
Die Meldung von Eintritten oder Austritten von Beschäftigten erfolgt mit dem Formular Einzelmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV.
Wegleitung
Wegleitung Einzelmeldung [PDF]
Unternehmen mit einem Lohnbuchhaltungsprogramm, welches ein CSV-Datenfile für die liechtensteinischen Beschäftigtenmeldungen bereitstellt, melden den gesamten Personalbestand mit dem Formular Mehrfachmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV.
Unternehmen oder Selbständigerwerbende welche zwischen November und Januar den Gesamtbestand der Beschäftigten per 31. Dezember als Mehrfachmeldung im csv Format übermitteln, werden von der Jahresenderhebung ausgenommen.
Wegleitung
Technische Informationen
Hinweise für Personalverleihende und erstmeldende Unternehmen
Das Dokument zur Datenstruktur enthält auch ein Beispiel für die Erfassung von Beschäftigten durch die Personalverleihenden. Der Beginn und das Ende eines Arbeitseinsatzes werden mit den beiden Merkmalen Änderungsdatum und Beschäftigungsgrad gemeldet. Bei Fragen gibt das Amt für Statistik gerne Auskunft.
Unternehmen, die erstmals ein CSV-File für das Meldeformular "Mehrfachmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV" erstellen, können das CSV-File dem Amt für Statistik zur Prüfung senden. Sie können dazu das Formular Sichere Übermittlung von Daten an das Amt für Statistik verwenden.
Ansprechpersonen
-
Melanie Starjakob melanie.starjakob@llv.li +423 236 6937
-
Karin Knöller karin.knoeller@llv.li +423 236 6454