Unternehmensregister
Das Amt für Statistik führt auf der Grundlage von Artikel 8 des Statistikgesetzes und von Artikel 5 bis 8 der Statistikverordnung in Zusammenarbeit mit dem Ausländer- und Passamt, dem Amt für Volkswirtschaft und dem Amt für Justiz das Liechtensteinische Unternehmensregister (LUR). Das LUR dient statistischen Zwecken sowie personen- und unternehmensbezogenen Aufgaben im öffentlichen Interesse.
Das LUR umfasst Unternehmen und Unternehmensgruppen des privaten und öffentlichen Rechts, die in Liechtenstein Arbeitsstätten und Beschäftigte haben, sowie Unternehmen, die in Liechtenstein wohnhafte Personen beschäftigen.
Zu den Unternehmen und Arbeitsstätten werden beispielsweise der Standort sowie die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftssektor, Wirtschaftszweig) erfasst, zu den Beschäftigten unter anderem der Beschäftigungsgrad und Arbeitsort sowie Personenmerkmale der Beschäftigten.