Sozialleistungen

Informationen zu den Prämienverbilligungen stammen aus Verwaltungsdaten des Amtes für Soziale Dienste. Basis der Finanzierung ist der Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG), der besagt, dass einkommensschwache Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitrag zur Prämienverbilligung haben. Die Prämienverbilligung wird vom Staat in Form von Beiträgen an die Prämien und Kostenbeteiligungen entrichtet. Die Ergebnisse werden jährlich sieben Monate nach Abschluss des Berichtsjahres publiziert.

Prämienverbilligung 2023

Aufwendungen für Prämienverbilligung bei CHF 12.6 Mio.

05.07.2024 – 2023 wurden vom Land insgesamt CHF 12.6 Mio. für die Verbilligung der Prämien der krankenversicherten Personen aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die gesamten Aufwendungen damit um 16.3% erhöht. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger hat sich im selben Zeitraum hingegen um 13.3% auf 5’560 Personen erhöht. Pro Person wurden im Durchschnitt CHF 2’272 an Prämienverbilligung ausbezahlt.

Zahl der Bezügerinnen und Bezüger erhöht sich

Die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger der individuellen Prämienverbilligung nahm 2023 wieder deutlich zu. Gegenüber dem Vorjahr ist sie um 13.3% auf 5'560 Personen gestiegen. Nachdem sich die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung im Vorjahr 2022 stabilisiert hatte, setzte sich 2023 der langfristige Aufwärtstrend weiter fort. Hintergrund für die starke Zunahme in den Vorjahren war die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Jahr 2020 gewesen, welche zu einer Ausweitung der anspruchsberechtigten Personen geführt hatte. Gegenüber dem Jahr 2019, dem Jahr vor der Anpassung, ist die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger bis 2023 um 89.3% gestiegen.

Insgesamt haben 2023 damit 16.3% der Bevölkerung ab 17 Jahren Prämienverbilligungen erhalten. Generell ist beim Bezug von Prämienverbilligung die Bezugsquote der Frauen höher als diejenige der Männer. 2023 bezogen 18.7% der Frauen und 13.9% der Männer eine Prämienverbilligung. In den vergangenen Jahren ist es jedoch zu einer Annäherung der geschlechterspezifischen Bezugsquote gekommen.

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Aufwendungen für Prämienverbilligung nehmen zu

Der Anstieg der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger wurde durch eine Zunahme der gesamten Aufwendungen für die Prämienverbilligung 2023 begleitet. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um 16.3% auf insgesamt CHF 12.6 Mio. gestiegen. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen der gesetzlichen Anpassungen im Jahr 2020. Gegenüber 2019 haben die ausbezahlten Prämienverbilligungen um 108.6% zugenommen und sich mehr als verdoppelt. Seit 2018 wird mit der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung subventioniert. 87.8% der 2023 ausgerichteten Prämienverbilligungen wurden für die Beiträge an Prämien und 12.2% für Beiträge an Kostenbeteiligungen aufgewendet. Die Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung erhielten 2023 durchschnittlich CHF 2’272 an Prämienverbilligung.

Zahl der Bezügerinnen und Bezüger erhöht sich

Die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger der individuellen Prämienverbilligung nahm 2023 wieder deutlich zu. Gegenüber dem Vorjahr ist sie um 13.3% auf 5'560 Personen gestiegen. Nachdem sich die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung im Vorjahr 2022 stabilisiert hatte, setzte sich 2023 der langfristige Aufwärtstrend weiter fort. Hintergrund für die starke Zunahme in den Vorjahren war die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Jahr 2020 gewesen, welche zu einer Ausweitung der anspruchsberechtigten Personen geführt hatte. Gegenüber dem Jahr 2019, dem Jahr vor der Anpassung, ist die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger bis 2023 um 89.3% gestiegen.

Insgesamt haben 2023 damit 16.3% der Bevölkerung ab 17 Jahren Prämienverbilligungen erhalten. Generell ist beim Bezug von Prämienverbilligung die Bezugsquote der Frauen höher als diejenige der Männer. 2023 bezogen 18.7% der Frauen und 13.9% der Männer eine Prämienverbilligung. In den vergangenen Jahren ist es jedoch zu einer Annäherung der geschlechterspezifischen Bezugsquote gekommen.

Aufwendungen für Prämienverbilligung nehmen zu

Der Anstieg der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger wurde durch eine Zunahme der gesamten Aufwendungen für die Prämienverbilligung 2023 begleitet. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um 16.3% auf insgesamt CHF 12.6 Mio. gestiegen. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen der gesetzlichen Anpassungen im Jahr 2020. Gegenüber 2019 haben die ausbezahlten Prämienverbilligungen um 108.6% zugenommen und sich mehr als verdoppelt. Seit 2018 wird mit der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung subventioniert. 87.8% der 2023 ausgerichteten Prämienverbilligungen wurden für die Beiträge an Prämien und 12.2% für Beiträge an Kostenbeteiligungen aufgewendet. Die Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung erhielten 2023 durchschnittlich CHF 2’272 an Prämienverbilligung.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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