Sozialleistungen
Informationen zu den Prämienverbilligungen stammen aus Verwaltungsdaten des Amtes für Soziale Dienste. Basis der Finanzierung ist der Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG), der besagt, dass einkommensschwache Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitrag zur Prämienverbilligung haben. Die Prämienverbilligung wird vom Staat in Form von Beiträgen an die Prämien und Kostenbeteiligungen entrichtet. Die Ergebnisse werden jährlich sieben Monate nach Abschluss des Berichtsjahres publiziert.
Prämienverbilligung 2025
Aufwendungen für Prämienverbilligung bei CHF 14.6 Mio.
03.07.2026 – 2025 wurden vom Land insgesamt CHF 14.6 Mio. für die Verbilligung der Prämien der krankenversicherten Personen aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die gesamten Aufwendungen damit um 4.6% erhöht. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger hat sich im selben Zeitraum kaum verändert. 2025 erhielten insgesamt 6’014 Personen eine Prämienverbilligung. Pro Person wurden dabei im Durchschnitt CHF 2’433 an Prämienverbilligung ausbezahlt.
Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger bleibt stabil
Die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger der individuellen Prämienverbilligung blieb 2025 stabil. Gegenüber dem Vorjahr war sie um 0.1% auf 6’014 Personen zurückgegangen. Damit setzte sich der seit 2020 anhaltende Aufwärtstrend nicht weiter fort. Hintergrund für die starke Zunahme in den Vorjahren war die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Jahr 2020 gewesen, welche zu einer Ausweitung der anspruchsberechtigten Personen geführt hatte. Gegenüber dem Jahr 2019, dem Jahr vor der Anpassung, war die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger bis 2025 um 104.8% gestiegen und hatte sich damit in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt.
Insgesamt haben 2025 damit 17.3% der Bevölkerung ab 17 Jahren Prämienverbilligungen erhalten. Generell ist beim Bezug von Prämienverbilligung die Bezugsquote der Frauen höher als diejenige der Männer. 2025 bezogen 19.6% der Frauen und 14.8% der Männer eine Prämienverbilligung. In den vergangenen Jahren ist es jedoch tendenziell zu einer Annäherung der geschlechterspezifischen Bezugsquote gekommen.
Aufwendungen für Prämienverbilligung nehmen zu
Trotz der fast unveränderten Anzahl Bezügerinnen und Bezüger im Jahr 2025 wurde eine Zunahme der gesamten Aufwendungen für die Prämienverbilligung 2025 verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr waren sie um 4.6% auf insgesamt CHF 14.6 Mio. gestiegen. Seit 2018 wird mit der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung subventioniert. 90.9% der 2025 ausgerichteten Prämienverbilligungen wurden für die Beiträge an Prämien und 9.1% für Beiträge an Kostenbeteiligungen aufgewendet. Die Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung erhielten 2025 durchschnittlich CHF 2’433 an Prämienverbilligung.
eTab – interaktive Tabellen
421.001 Prämienverbilligung nach Altersgruppe und Geschlecht seit 2001Methodik & Qualität
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