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Armutsgefährdung und Armut

Das Thema «Armutsgefährdung, Armut» enthält Information zur finanziellen Situation der Haushalte in Liechtenstein. Das Thema gibt Auskunft zu den Einkommen und Vermögen, wobei die einkommensschwachen Haushalte im Zentrum der Ausführungen stehen. Die Daten werden aus administrativen Quellen erhoben. Das Thema wird alle 5 Jahre aktualisiert.

Armutsgefährdung und Armut

Armutsgefährdungsquote bei 14.1%

22.05.2023 – Mit einem verfügbaren Medianäquivalenzeinkommen von rund CHF 57’500 nimmt Liechtenstein noch vor Norwegen und Luxemburg den Spitzenplatz in Europa ein. Bei der Berechnung des verfügbaren Äquivalenzeinkommen fliessen sämtliche Einkommen und obligatorischen Ausgaben sowie die Haushaltsgrösse mit ein. Dadurch werden Vergleiche zwischen verschiedenen Haushalten möglich, unabhängig davon wie viele Personen darin leben. Die verfügbaren Einkommen sind allerdings sehr ungleich verteilt. 10% der liechtensteinischen Bevölkerung mussten im Jahr 2020 mit einem Äquivalenzeinkommen von CHF 31’100 oder weniger auskommen, während 10% über mehr als CHF 111'900 verfügten. Liechtenstein weist im europäischen Vergleich mit einem Gini-Koeffizienten von 0.34 eine relativ ungleiche Einkommensverteilung auf. Von den EWR-Staaten zeigen nur Lettland, Litauen und Bulgarien eine ungleichere Einkommensverteilung.

Die Armutsgefährdungsgrenze liegt in Liechtenstein bei rund CHF 34’500 für einen Einpersonenhaushalt. Solche Schwellenwerte lassen sich auch für andere Haushaltsgrössen berechnen. 2020 erreichten insgesamt 14.1% der liechtensteinischen Bevölkerung den jeweiligen Schwellenwert der Armutsgefährdung nicht. Damit liegt Liechtenstein im Mittelfeld der europäischen Vergleichsstaaten. Werden auch die Vermögenswerte berücksichtigt, gelten 5.4% der liechtensteinischen Bevölkerung sowohl als einkommens- als auch vermögensarmutsgefährdet. Gleichzeitig verfügen 13.2% der Einwohnerinnen und Einwohner zwar über ein Einkommen über der Armutsgefährdungsschwelle, nicht aber über finanzielle Reserven, welche dem Einkommen von drei Monaten an der Armutsgefährdungsgrenze entsprechen.

Die Armutsgrenze, welche basierend auf der Verordnung zum Sozialhilfegesetz berechnet wird, lag 2020 bei CHF 23’400 für einen Einpersonenhaushalt. Insgesamt erreichten 3.1% der Bevölkerung diesen Wert nicht. Nach Berücksichtigung der Vermögenwerte gelten 0.9% der liechtensteinischen Bevölkerung als einkommens- und vermögensarm. 14.0% der Bevölkerung verfügen zwar über ein Einkommen über dem Schwellenwert, können aber bei einem Wegfall der Einkommen nur auf sehr geringe finanzielle Reserven zurückgreifen.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht es, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

Vorbezug

Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat unter Einhaltung einer Sperrfrist vorgängig Zugang zur vorliegenden Publikation erhalten. Dies stellt eine Ausnahme vom generellen Grundsatz des gleichzeitigen Zugangs aller Nutzerinnen und Nutzer zu statistischen Daten dar.

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