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Migration, Binnenwanderung

Das Thema gibt einen Überblick über die Ein- und Auswanderung sowie die Binnenwanderung in Liechtenstein Die Angaben werden aus administrativen Daten erhoben. Sie werden jährlich 12 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Migration, Binnenwanderung 2024

Anpassung der Bevölkerungsdefinition lässt Zuwanderung stark ansteigen

10.12.2025 – Im Jahr 2024 wanderten 1'300 Personen nach Liechtenstein ein, was im Vergleich zu Vorjahren einen aussergewöhnlich hohen Wert darstellt. Eine Erklärung für den deutlichen Anstieg ist die Änderung der Bevölkerungsdefinition, die seit dem Berichtsjahr 2024 gültig ist. Der hohe Wert der Zuwanderung ist zu einem guten Teil auf Personen mit Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) zurückzuführen, die in den Vorjahren nach Liechtenstein gekommen sind und die aufgrund der Definitionsanpassung neu der ständigen Bevölkerung angehören. Ergänzende Details zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition finden sich in einer Sonderpublikation.

Die Anzahl der Ausgewanderten im Jahr 2024 reiht sich mit 467 Personen im langjährigen Vergleich seit 2008 – die Zeitreihe weist ein Minimum von 426 Personen und ein Maximum von 522 Personen auf – unauffällig ein.

1'366 Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein zogen im Berichtsjahr 2024 in eine andere Gemeinde des Landes. Den grössten Zuwachs verzeichnete Schaan mit einem Binnenwanderungssaldo von +83 Personen, den grössten Rückgang die Gemeinde Mauren mit einem Binnenwanderungssaldo von -42 Personen.

Wanderungssaldo steigt auf 833 Personen

Im Jahr 2024 wanderten 1'300 Personen nach Liechtenstein ein. Dieser Wert liegt deutlich über den Vergleichszahlen, die sich seit 2008 zwischen 578 Personen und 770 Personen bewegten. Wesentlicher Grund dafür ist eine Anpassung der Bevölkerungsdefinition, die seit dem Berichtsjahr 2024 gilt. Basierend auf der neuen Definition wurde die Zuteilung der Einwohnerinnen und Einwohner zur ständigen respektive nichtständigen Bevölkerung geändert. Im Unterschied zur bis 2023 gültigen Definition werden neu alle Kurzaufenthalter (ausländerrechtlichen Bewilligung L), Vorläufig Aufgenommene (Bewilligung F), Asylbewerber (Bewilligung N) und Schutzbedürftige (Bewilligung S) ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten der ständigen Bevölkerung zugeordnet. Bis 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Die markante Zunahme der Zuwanderung ist deshalb zu einem guten Teil auf Personen mit Schutzgewährung zurückzuführen, die vor über 12 Monaten nach Liechtenstein eingewandert sind. Diese Personen zählen per Stichtag 31.12.2024 neu zur ständigen Bevölkerung und werden infolgedessen im Jahr 2024 als Einwanderung ausgewiesen, unabhängig vom effektiven Zeitpunkt ihrer Einreise nach Liechtenstein.

Die Auswanderung entspricht mit 467 Personen fast genau dem Mittelwert der fünf vorherigen Jahre. Aus den Ein- und Auswanderungen des Berichtsjahres 2024 ergibt sich ein Wanderungssaldo von 833 Personen. Die einleitenden Ausführungen zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition liefern die Erklärung für den massiven Sprung des Wanderungssaldos von 256 Personen im Vorjahr auf 833 Personen im Berichtsjahr.

Die grössten Wanderungssaldi sind in Vaduz, Triesen und Schaan

Für alle Gemeinden wird ein positiver Wanderungssaldo ausgewiesen. Die höchsten Einwanderungszahlen verzeichnet Vaduz mit 270 Personen, gefolgt von Triesen mit 252 Personen und Schaan mit 196 Personen. In den gleichen Gemeinden werden auch die meisten Auswanderungen mit 79 Personen (Vaduz), 66 Personen (Triesen) und 87 Personen (Schaan) verzeichnet.

Sowohl bei den Ein- als auch bei den Auswanderungen sind im Oberland die Werte etwa doppelt so hoch wie im Unterland. In Summe wird für das Oberland ein Wanderungssaldo von 601 Personen und für das Unterland einer von 232 Personen ausgewiesen. 

Einmal mehr sind die hohen Einwanderungswerte und die daraus resultierenden Wanderungssaldi ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition.

45% der ausländischen Eingewanderten mit Schutzgewährung

Von den 1'300 Eingewanderten hatten 1'109 Personen eine ausländische Staatsbürgerschaft. 45.4% der Eingewanderten verfügten über Schutzgewährung (Bewilligung S), weitere 42.1% hatten eine Jahresaufenthalts- und 9.9% eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die weiteren Bewilligungstypen für Asylbewerber, Daueraufenthalter und Vorläufig Aufgenommene waren mit weniger als 2% selten vertreten.

38% der Eingewanderten wohnten vormals in der Ukraine

24% beziehungsweise jede vierte Person der 1’300 Eingewanderten wohnten vorher in der Schweiz, 22.8% in EWR-Ländern. Mit 488 Personen und einem Anteil von 37.5% am Total der Eingewanderten ist der Anteil der Personen mit registriertem Herkunftsland Ukraine aussergewöhnlich hoch. Alle übrigen Kontinente waren mit weniger als 5% bei den Einwanderungen vertreten.

Insgesamt 41.9% der Eingewanderten hatten entweder die liechtensteinische, schweizerische, österreichische oder deutsche Staatsbürgerschaft. Die ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren mit 39.2% fast ebenso stark vertreten wie diese gesamte Gruppe.

Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die hohen Anteile der Ukraine sowohl beim Herkunftsland als auch bei der Staatsbürgerschaft ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition sind.

Zwei von fünf Ausgewanderten zogen in die Schweiz

39.8% der Ausgewanderten gaben die Schweiz als Zielland an. Im EWR-Raum waren die häufigsten Zielländer Österreich mit 13.3%, Deutschland mit 7.3%, Portugal mit 4.1% und Italien mit 3.2%. Weitere 10.1% liessen sich in anderen europäischen Ländern inner- oder ausserhalb des EWR nieder. An zweiter und dritter Stelle standen die Kontinente Amerika mit 11.8% und Asien mit 7.7%. Ozeanien wurde einmal (0.2%) als Ziel registriert, Afrika hingegen gar nicht. In 2.6% der Fälle war das Zielland unbekannt.

44.3% der Ausgewanderten verfügten über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit. Weitere 26.6% waren im Besitz einer EWR- und 6.4% der schweizerischen Staatsbürgerschaft. Insgesamt ist die Staatsangehörigkeit von 64.9% der Ausgewanderten einem mehrheitlich deutschsprachigen Staat zuzuordnen.

Binnenwanderung: 1’366 Personen zogen in eine andere Gemeinde

Im Jahr 2024 zogen 1’366 Personen innerhalb Liechtensteins in eine andere Gemeinde. Die Zahl ergibt sich durch einen Vergleich des Wohnsitzes am Jahresanfang und am Jahresende. In der mehrjährigen Betrachtung fällt die 2024 registrierte Binnenwanderung in den Rahmen der letzten 10 Jahre, in denen 2015 ein Minimum von 1’312 Personen und 2023 ein Maximum von 1’484 Personen beobachtet wurde. Der Anteil der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner an den Binnenwanderungen betrug im Berichtsjahr 61.6%.

Den höchsten Binnenwanderungsgewinn wiesen im Jahr 2024 Schaan mit +83 Personen, Eschen mit +43 Personen und Vaduz mit +13 Personen auf. Hingegen verzeichneten Mauren mit -42 Personen, Gamprin mit -32 Personen und Balzers respektive Ruggell mit jeweils -21 Personen die grössten Binnenwanderungsverluste. Der Binnenwanderungssaldo pro 1’000 Einwohner/innen (ständige Bevölkerung per 30. Juni 2024) ergibt ein relatives Bild in Bezug auf die Wohnbevölkerung einer Gemeinde. Schaan verzeichnete mit 13.3 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den höchsten Binnenwanderungssaldo, während das grösste Minus mit -18.2 Personen pro 1'000 Einwohner/innen für Gamprin berechnet wurde.

Ähnliche Einwanderungsquote in Liechtenstein, Österreich und Deutschland

Im Jahr 2023 waren die Einwanderungsquoten in Liechtenstein, Österreich und Deutschland mit Werten zwischen 15 bis 18 Personen pro 1'000 Einwohner/innen ähnlich. Die Schweiz verzeichnete mit einem Wert von 29.6 Personen pro 1'000 Einwohner/innen einen vergleichswese hohen Wert (2022: 19.0 Personen pro 1'000 Einwohner/innen), der in Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine zu sehen ist: Die im Jahr 2021 eingewanderten ukrainischen Personen mit Schutzstatus S wechselten nach einem Jahr Aufenthalt von der nicht-ständigen in die ständige Wohnbevölkerung und wurden deshalb als Einwanderungen erfasst. Luxemburg hatte mit 40.5 eingewanderten Personen pro 1’000 Einwohner/innen die weitaus höchste Einwanderungsquote der fünf Vergleichsstaaten.

Vergleichbare Auswanderungsquote zur Schweiz

Die liechtensteinische Auswanderungsquote ist mit 11.6 Auswanderungen pro 1'000 Einwohner/innen im Jahr 2023 ähnlich hoch wie die schweizerische mit 13.9 pro 1’000 Einwohner/innen. Für Deutschland und Österreich werden mit Werten von 8.1 respektive 7.0 Personen pro 1’000 Einwohner/innen etwas tiefere Quoten berechnet. Analog zu den Einwanderungen verzeichnet Luxemburg auch bei den Auswanderungen mit 24.9 Personen pro 1'000 Einwohner/innen den höchsten Wert.

Positiver Wanderungssaldo 

Für alle fünf Vergleichsstaaten wird ein positiver Wanderungssaldo berechnet. Bezogen auf 1'000 Einwohner/innen sind die Wanderungssaldi in der Schweiz mit 15.7 und in Luxemburg mit 15.6 fast identisch und gleichzeitig am höchsten. Es folgen Deutschland und Österreich mit einem Wanderungssaldo von 8.7 und 8.1 pro 1'000 Einwohner/innen. Mit 6.4 pro 1'000 Einwohner/innen weist Liechtenstein im Ländervergleich für das Jahr 2023 den niedrigsten Wert aus.

Wanderungssaldo in Vaduz am höchsten

Der Wanderungssaldo mit dem Ausland ergibt sich aus der Differenz von Einwanderung und Auswanderung. Das Oberland hatte im Jahr 2024 mit 601 Personen einen deutlich höheren Wanderungssaldo als das Unterland mit 232 Personen. Die hohen Wanderungssaldi sind ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition. Die grosse Differenz zwischen Ober- und Unterland zeigt, dass mehr Personen mit Schutzgewährung im Oberland untergebracht sind als im Unterland.

Der Wanderungssaldo pro 1’000 Einwohner/innen (ständige Bevölkerung per 30. Juni 2024) ergibt ein differenzierteres Bild: Schellenberg verzeichnete mit 7.8 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den tiefsten Wanderungssaldo, Triesen mit 32.7 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den höchsten Wanderungssaldo. In keiner Gemeinde wird ein negativer Saldo berechnet.

Wanderungssaldo steigt auf 833 Personen

Im Jahr 2024 wanderten 1'300 Personen nach Liechtenstein ein. Dieser Wert liegt deutlich über den Vergleichszahlen, die sich seit 2008 zwischen 578 Personen und 770 Personen bewegten. Wesentlicher Grund dafür ist eine Anpassung der Bevölkerungsdefinition, die seit dem Berichtsjahr 2024 gilt. Basierend auf der neuen Definition wurde die Zuteilung der Einwohnerinnen und Einwohner zur ständigen respektive nichtständigen Bevölkerung geändert. Im Unterschied zur bis 2023 gültigen Definition werden neu alle Kurzaufenthalter (ausländerrechtlichen Bewilligung L), Vorläufig Aufgenommene (Bewilligung F), Asylbewerber (Bewilligung N) und Schutzbedürftige (Bewilligung S) ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten der ständigen Bevölkerung zugeordnet. Bis 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Die markante Zunahme der Zuwanderung ist deshalb zu einem guten Teil auf Personen mit Schutzgewährung zurückzuführen, die vor über 12 Monaten nach Liechtenstein eingewandert sind. Diese Personen zählen per Stichtag 31.12.2024 neu zur ständigen Bevölkerung und werden infolgedessen im Jahr 2024 als Einwanderung ausgewiesen, unabhängig vom effektiven Zeitpunkt ihrer Einreise nach Liechtenstein.

Die Auswanderung entspricht mit 467 Personen fast genau dem Mittelwert der fünf vorherigen Jahre. Aus den Ein- und Auswanderungen des Berichtsjahres 2024 ergibt sich ein Wanderungssaldo von 833 Personen. Die einleitenden Ausführungen zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition liefern die Erklärung für den massiven Sprung des Wanderungssaldos von 256 Personen im Vorjahr auf 833 Personen im Berichtsjahr.

Die grössten Wanderungssaldi sind in Vaduz, Triesen und Schaan

Für alle Gemeinden wird ein positiver Wanderungssaldo ausgewiesen. Die höchsten Einwanderungszahlen verzeichnet Vaduz mit 270 Personen, gefolgt von Triesen mit 252 Personen und Schaan mit 196 Personen. In den gleichen Gemeinden werden auch die meisten Auswanderungen mit 79 Personen (Vaduz), 66 Personen (Triesen) und 87 Personen (Schaan) verzeichnet.

Sowohl bei den Ein- als auch bei den Auswanderungen sind im Oberland die Werte etwa doppelt so hoch wie im Unterland. In Summe wird für das Oberland ein Wanderungssaldo von 601 Personen und für das Unterland einer von 232 Personen ausgewiesen. 

Einmal mehr sind die hohen Einwanderungswerte und die daraus resultierenden Wanderungssaldi ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition.

45% der ausländischen Eingewanderten mit Schutzgewährung

Von den 1'300 Eingewanderten hatten 1'109 Personen eine ausländische Staatsbürgerschaft. 45.4% der Eingewanderten verfügten über Schutzgewährung (Bewilligung S), weitere 42.1% hatten eine Jahresaufenthalts- und 9.9% eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die weiteren Bewilligungstypen für Asylbewerber, Daueraufenthalter und Vorläufig Aufgenommene waren mit weniger als 2% selten vertreten.

38% der Eingewanderten wohnten vormals in der Ukraine

24% beziehungsweise jede vierte Person der 1’300 Eingewanderten wohnten vorher in der Schweiz, 22.8% in EWR-Ländern. Mit 488 Personen und einem Anteil von 37.5% am Total der Eingewanderten ist der Anteil der Personen mit registriertem Herkunftsland Ukraine aussergewöhnlich hoch. Alle übrigen Kontinente waren mit weniger als 5% bei den Einwanderungen vertreten.

Insgesamt 41.9% der Eingewanderten hatten entweder die liechtensteinische, schweizerische, österreichische oder deutsche Staatsbürgerschaft. Die ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren mit 39.2% fast ebenso stark vertreten wie diese gesamte Gruppe.

Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die hohen Anteile der Ukraine sowohl beim Herkunftsland als auch bei der Staatsbürgerschaft ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition sind.

Zwei von fünf Ausgewanderten zogen in die Schweiz

39.8% der Ausgewanderten gaben die Schweiz als Zielland an. Im EWR-Raum waren die häufigsten Zielländer Österreich mit 13.3%, Deutschland mit 7.3%, Portugal mit 4.1% und Italien mit 3.2%. Weitere 10.1% liessen sich in anderen europäischen Ländern inner- oder ausserhalb des EWR nieder. An zweiter und dritter Stelle standen die Kontinente Amerika mit 11.8% und Asien mit 7.7%. Ozeanien wurde einmal (0.2%) als Ziel registriert, Afrika hingegen gar nicht. In 2.6% der Fälle war das Zielland unbekannt.

44.3% der Ausgewanderten verfügten über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit. Weitere 26.6% waren im Besitz einer EWR- und 6.4% der schweizerischen Staatsbürgerschaft. Insgesamt ist die Staatsangehörigkeit von 64.9% der Ausgewanderten einem mehrheitlich deutschsprachigen Staat zuzuordnen.

Binnenwanderung: 1’366 Personen zogen in eine andere Gemeinde

Im Jahr 2024 zogen 1’366 Personen innerhalb Liechtensteins in eine andere Gemeinde. Die Zahl ergibt sich durch einen Vergleich des Wohnsitzes am Jahresanfang und am Jahresende. In der mehrjährigen Betrachtung fällt die 2024 registrierte Binnenwanderung in den Rahmen der letzten 10 Jahre, in denen 2015 ein Minimum von 1’312 Personen und 2023 ein Maximum von 1’484 Personen beobachtet wurde. Der Anteil der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner an den Binnenwanderungen betrug im Berichtsjahr 61.6%.

Den höchsten Binnenwanderungsgewinn wiesen im Jahr 2024 Schaan mit +83 Personen, Eschen mit +43 Personen und Vaduz mit +13 Personen auf. Hingegen verzeichneten Mauren mit -42 Personen, Gamprin mit -32 Personen und Balzers respektive Ruggell mit jeweils -21 Personen die grössten Binnenwanderungsverluste. Der Binnenwanderungssaldo pro 1’000 Einwohner/innen (ständige Bevölkerung per 30. Juni 2024) ergibt ein relatives Bild in Bezug auf die Wohnbevölkerung einer Gemeinde. Schaan verzeichnete mit 13.3 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den höchsten Binnenwanderungssaldo, während das grösste Minus mit -18.2 Personen pro 1'000 Einwohner/innen für Gamprin berechnet wurde.

Ähnliche Einwanderungsquote in Liechtenstein, Österreich und Deutschland

Im Jahr 2023 waren die Einwanderungsquoten in Liechtenstein, Österreich und Deutschland mit Werten zwischen 15 bis 18 Personen pro 1'000 Einwohner/innen ähnlich. Die Schweiz verzeichnete mit einem Wert von 29.6 Personen pro 1'000 Einwohner/innen einen vergleichswese hohen Wert (2022: 19.0 Personen pro 1'000 Einwohner/innen), der in Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine zu sehen ist: Die im Jahr 2021 eingewanderten ukrainischen Personen mit Schutzstatus S wechselten nach einem Jahr Aufenthalt von der nicht-ständigen in die ständige Wohnbevölkerung und wurden deshalb als Einwanderungen erfasst. Luxemburg hatte mit 40.5 eingewanderten Personen pro 1’000 Einwohner/innen die weitaus höchste Einwanderungsquote der fünf Vergleichsstaaten.

Vergleichbare Auswanderungsquote zur Schweiz

Die liechtensteinische Auswanderungsquote ist mit 11.6 Auswanderungen pro 1'000 Einwohner/innen im Jahr 2023 ähnlich hoch wie die schweizerische mit 13.9 pro 1’000 Einwohner/innen. Für Deutschland und Österreich werden mit Werten von 8.1 respektive 7.0 Personen pro 1’000 Einwohner/innen etwas tiefere Quoten berechnet. Analog zu den Einwanderungen verzeichnet Luxemburg auch bei den Auswanderungen mit 24.9 Personen pro 1'000 Einwohner/innen den höchsten Wert.

Positiver Wanderungssaldo 

Für alle fünf Vergleichsstaaten wird ein positiver Wanderungssaldo berechnet. Bezogen auf 1'000 Einwohner/innen sind die Wanderungssaldi in der Schweiz mit 15.7 und in Luxemburg mit 15.6 fast identisch und gleichzeitig am höchsten. Es folgen Deutschland und Österreich mit einem Wanderungssaldo von 8.7 und 8.1 pro 1'000 Einwohner/innen. Mit 6.4 pro 1'000 Einwohner/innen weist Liechtenstein im Ländervergleich für das Jahr 2023 den niedrigsten Wert aus.

Wanderungssaldo in Vaduz am höchsten

Der Wanderungssaldo mit dem Ausland ergibt sich aus der Differenz von Einwanderung und Auswanderung. Das Oberland hatte im Jahr 2024 mit 601 Personen einen deutlich höheren Wanderungssaldo als das Unterland mit 232 Personen. Die hohen Wanderungssaldi sind ein Effekt der für das Berichtsjahr angepassten Bevölkerungsdefinition. Die grosse Differenz zwischen Ober- und Unterland zeigt, dass mehr Personen mit Schutzgewährung im Oberland untergebracht sind als im Unterland.

Der Wanderungssaldo pro 1’000 Einwohner/innen (ständige Bevölkerung per 30. Juni 2024) ergibt ein differenzierteres Bild: Schellenberg verzeichnete mit 7.8 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den tiefsten Wanderungssaldo, Triesen mit 32.7 Personen pro 1’000 Einwohner/innen den höchsten Wanderungssaldo. In keiner Gemeinde wird ein negativer Saldo berechnet.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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