Häusliche Gewalt Täter/innen
Bedeutung des Indikators
Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern (SDG 3) ist substanziell für eine nachhaltige Entwicklung. In Zusammenhang damit, stellt häusliche Gewalt ein relevantes Thema dar, deren Bekämpfung und Prävention für Liechtenstein hohe Priorität hat (Regierungsbericht 2019). Auch in Liechtenstein kommen mehrere Fälle häuslicher Gewalt pro Jahr vor, wobei Frauen öfter davon betroffen sind als Männer (Regierungsbericht 2019). Geschlechtsspezifische Gewalt stellt rechtlich eine Form der Diskriminierung dar. Das Nachhaltigkeitsziel 5.2 der Vereinten Nationen setzt die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im privaten und öffentlichen Bereich fest. Rechtliche Konventionen mit dem Zweck, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verfolgen und beseitigen, verpflichten zur Datensammlung (Istanbul-Konvention, Art. 11). Der Indikator gibt mittels der Anzahl erfasster Täter/innen bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt, Hinweis auf deren Entwicklung. Er ermöglicht aber keine Rückschlüsse auf rechtskräftige Urteile oder Wiederholungstäter/innen.
Entwicklung

Analyse
Im Jahr 2024 gingen insgesamt 195 Meldungen unter dem Phänomen "Häusliche Gewalt" bei der Liechtensteinischen Landespolizei ein. Im Jahr 2024 wurden 51 Fälle (2023: 69) als strafrechtlich relevante Gewaltformen eingestuft und der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Bei weiteren 144 Meldungseingängen lag keine strafrechtliche Relevanz vor. Aus diesem Grund wurde auf eine Zuordnung in Täter- oder Opferrollen verzichtet und die beteiligten Personen neutral als «Beteiligte» erfasst. Die erfasste Anzahl Frauen (12), die im Jahr 2024 Täterinnen häuslicher Gewalt waren, ist geringer als die Anzahl der Männer (51). Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Anzahl der Täterinnen zu (2023: 6 Frauen) und die Anzahl der Täter ab (75).
Definition/Methodologie
Der Indikator zeigt die Anzahl erfasster Täter/innen bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt getrennt nach Geschlecht an. "Intervention" meint entweder, dass die Polizei gerufen wurde oder die Person(en) am Schalter der Landespolizei erschienen waren.
Die internationale Definition zur häuslichen Gewalt meint: «alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte» (Istanbul-Konvention, erläuternder Bericht, S.5).
Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Mai 2021 durch den Landtag hat die Regierung eine staatliche Koordinierungsgruppe zur Umsetzung des Übereinkommens bestellt. Die Landespolizei ist durch die Fachstelle Bedrohungsmanagement in ihrer Funktion als Koordinationsstelle Häusliche Gewalt vertreten. Als Folge der Ratifizierung wurde die Datenerfassung unter Berücksichtigung der in der Konvention definierten Begrifflichkeiten angepasst. Dies erschwert eine Vergleichbarkeit der Zahlen zum Vorjahr, weist jedoch auf die zunehmende Sensibilisierung für das Phänomen «Häusliche Gewalt» hin (Liechtensteinische Landespolizei, Jahresbericht 2021). Folglich lassen sich die Daten aus den Jahren 2021 bis 2024 nicht mit 2020 vergleichen, da die Erhebung im Rahmen der Istanbul- Konvention angepasst wurde.
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.
Daten: Jahresberichte der Liechtensteinischen Landespolizei
Council of Europe. 2011. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Art. 11
Regierungsbericht 2019. "Nachhaltigkeit in Liechtenstein" Bericht über die Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Vaduz