Forschung und Entwicklung
Die Angaben zu Forschung und Entwicklung (F&E) in Liechtenstein werden mittels Fragebogen direkt bei den privatwirtschaftlichen Unternehmen und den Forschungseinrichtungen erhoben.
Die F&E-Erhebung in der Privatwirtschaft wird in zwei Erhebungswellen durchgeführt. Die erste Erhebungswelle - das Screening - dient dazu, diejenigen Unternehmen zu identifizieren, welche im Referenzjahr F&E-Aufwendungen getätigt haben. Die angeschriebenen Unternehmen erhalten einen Fragebogen mit einer einzigen Frage, ob das Unternehmen im Referenzjahr F&E-Aufwendungen für eigene Zwecke oder im Auftrag Dritter durchgeführt (interne F&E) oder an Dritte vergeben hat (externe F&E). In der zweiten Erhebungswelle, der eigentlichen Erhebung, werden anschliessend nur diejenigen Unternehmen angeschrieben, die im Screening angegeben haben, dass sie F&E-Aufwendungen getätigt haben.
Nicht alle Unternehmen erhalten einen Screening-Fragebogen, da von einer Vielzahl der Unternehmen keine F+E-Aufwendungen zu erwarten sind. Die Grundgesamtheit bilden die im liechtensteinischen Unternehmensregister (LUR) erfassten Unternehmen. Die zu befragenden Unternehmen werden anhand der beiden Kriterien «Wirtschaftszweig» und «Unternehmensgrösse» ausgewählt. Zunächst werden die Unternehmen der Wirtschaftszweige ausgeschlossen, bei denen davon ausgegangen wird, dass keine F&E-Tätigkeit stattfindet. Von den verbleibenden Unternehmen werden mit Ausnahme der Unternehmen im Wirtschaftszweig 72 «Forschung und Entwicklung» Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ausgeschlossen. Die Unternehmen des Wirtschaftszweig 72 «Forschung und Entwicklung» werden vollumfänglich erhoben.
Die Erhebung der Forschungseinrichtungen lehnt sich an die Erhebung der Unternehmen an. Alle Forschungseinrichtungen erhalten einen Fragebogen. 2023 werden drei Institutionen zu dieser Gruppe gezählt. Es handelt sich dabei um das Liechtenstein Institut, die Private Universität Liechtenstein sowie die Universität Liechtenstein.