Stiftungsrat
Bedeutung des Indikators
Für eine nachhaltige Entwicklung sowie die Gleichstellung von Mann und Frau sollen Entscheidungsfindungen auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ sein (SDG 16.7). Der Stiftungsrat ist für die Geschäftsführung verantwortlich und repräsentiert die Stiftung. Er ernennt die Geschäftsleitung und hat deren Oberaufsicht inne. Er ist verantwortlich für die Finanzkontrolle, die Finanzplanung und die Rechnungslegung (stifa.li 2021). Der Stiftungsrat legt die Organisation fest, wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin, fällt Entscheide, die die grundlegenden Tätigkeiten der Stiftung bestimmen, erteilt die nötigen Weisungen an die Ausführungsorgane und überprüft diese hinsichtlich der Erreichung der festgelegten Ziele. Der Stiftungsrat trifft elementare Entscheide mit massgebender Geltung. Durch eine ausgewogene Besetzung des Stiftungsrats kann die Geschlechterperspektive in eine inklusive, bedarfsorientierte, partizipatorische und repräsentative Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.
Entwicklung

Analyse
Der Frauenanteil unter den Mitgliedern der Stiftungsräte hat sich zwischen 2012 und 2020 kontinuierlich erhöht. 2012 betrug der Frauenanteil 35.9%. Zwischen 2012 und 2020 ist der Frauenanteil um 18.1 Prozentpunkte angestiegen und erreichte 2020 mit 54.0% einen Höchststand. Im Gegenzug sank so der Männeranteil bis 2020 auf 46.0%. Für die letzten 4 Jahre ist beim Frauenanteil ein Rückgang von 4.5 Prozentpunkten zu verzeichnen. Per 2025 besetzten 27 weibliche Stiftungsrätinnen die total 65 Stellen. Der Frauenanteil lag somit bei 41.5%.
Definition/Methodologie
Der Indikator zeigt den Anteil der Frauen und den Anteil der Männer unter den Mitgliedern der Stiftungsräte am Total der Mitglieder der Stiftungsräte an. Es werden Stiftungen des Landes Liechtenstein gezählt.
Erfasste Stiftungen anhand des Staatskalenders: Familienhilfe Liechtenstein, Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED), Erwachsenenbildung Liechtenstein, Universität Liechtenstein, Kulturstiftung Liechtenstein, Kunstmuseum Liechtenstein, Kunstschule Liechtenstein, Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK), Liechtensteinische Landesbibliothek, Liechtensteinisches Landesmuseum, Liechtensteinisches Landesspital, Liechtensteinische Musikschule.
Erfasst werden die Mitglieder per 31.12 des jeweiligen Jahres. Für 2025 ist der Stichtag der 30.06. Die Gesamtanzahl der Mitglieder der Stiftungsräte variierte während des erfassten Zeitraums.
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.
Daten: Geschäfts- und Jahresberichte der Stiftungen
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein
Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen
Website der Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA): stifa.li