Bevölkerungsstand
Der Bevölkerungsstand wird aus der Datenbank Zentrales Personenregister (ZPR) der Liechtensteinischen Landesverwaltung generiert. Das Ausländer- und Passamt erfasst in dieser Datenbank die Ausländerinnen und Ausländer. Das Zivilstandsamt erfasst die Zivilstandereignisse der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner und das Amt für Statistik deren Wohnadressen. Provisorische Ergebnisse werden jährlich 4 Monate nach dem Stichtag 31. Dezember, definitive Ergebnisse 9 Monate nach dem Stichtag publiziert. Ergänzend dazu werden Ergebnisse per 30. Juni 6 Monate nach dem Stichtag veröffentlicht.
Vergleich der Bevölkerungsdefinitionen - Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023
Anpassung Bevölkerungsdefinition: Verschiebung von der nichtständigen zur ständigen Bevölkerung
16.12.2024 – Das Amt für Statistik verwendet für die Bevölkerungsstatistik ein Konzept mit einer Aufteilung in ständige und nichtständige Bevölkerung. Dieses basiert auf Vorgaben des statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat), welche in der Verordnung (EU) 1260/2013 festgelegt sind. Seit 1999 ist die liechtensteinische Umsetzung der Bevölkerungsdefinition unverändert, für das Berichtsjahr 2024 erfolgt eine Anpassung. Damit der Effekt der geplanten Änderung sichtbar wird, wird in der vorliegenden Publikation ein Vergleich der Bevölkerungszahlen per 31. Dezember 2023 nach der bisherigen alten und der zukünftigen neuen Definition zusammengestellt. Die offiziellen Bevölkerungszahlen des Amts für Statistik für das Jahr 2023 sind jene nach der bisherigen Definition.
Auswirkungen der Anpassung der Bevölkerungsdefinition
Anlass zur Anpassung der Definition ist die Zunahme an ausgestellten Bewilligungen zur Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) für Personen, die aufgrund des Ukraine-Krieges nach Liechtenstein gekommen sind. Bislang wurde dieser Bewilligungstyp unabhängig von weiteren Merkmalen wie der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Dasselbe gilt für Personen im Asylprozess (Bewilligungstyp N). In den meisten EWR-Ländern und auch in der Schweiz wird dies anders gehandhabt, weshalb die Vergleichbarkeit der offiziellen Bevölkerungszahlen diesbezüglich eingeschränkt ist.
Gemäss den europäischen Vorgaben zählen Personen zur ständigen Bevölkerung (Wohnbevölkerung) eines Gebietes, wenn ihr üblicher Aufenthaltsort zu einem Zeitpunkt im Gebiet liegt und…
- … sie während eines Zeitraumes von mindestens 12 Monaten ununterbrochen im Gebiet gewohnt haben; oder
- … sie während der letzten 12 Monate ins Gebiet gekommen sind und die Absicht haben, mindestens ein Jahr zu bleiben.
Da sowohl der übliche Aufenthaltsort als auch die Bleibeabsicht in der Regel nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, werden andere Attribute wie der registrierte Wohnsitz oder die Gültigkeitsdauer von Bewilligungen verwendet. Die entsprechenden Methoden unterscheiden sich von Land zu Land.
Da der Bewilligungstyp S seit Einführung der aktuellen Bevölkerungsdefinition 1999 nicht verwendet wurde und da die Zahl der insgesamt potentiell von der Änderung betroffenen Personen relativ zur Gesamtbevölkerung in den vergangenen Jahren klein war, spielte diese Handhabung bisher keine grosse Rolle. Mit dem starken Anstieg der betroffenen Personen nach dem Jahr 2022 liegt die Differenz nun über 1%. Die Bevölkerungsdefinition wird per Berichtsjahr 2024 deshalb insofern angepasst, als bei den Bewilligungstypen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und vorläufig Aufgenommene (F) die Aufenthaltsdauer neu einheitlich basierend auf dem Eintrag der amtlichen Adresse im Einwohnerregister berechnet wird. Personen mit diesen Bewilligungstypen, die weniger als 12 Monate ununterbrochen im Land Wohnsitz haben, werden der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten oder länger der ständigen Bevölkerung zugeteilt. Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und mit den Bewilligungstypen Niederlassung (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) werden wie bisher ohne weitere Kriterien der ständigen Bevölkerung zugeteilt.
Die Grafik illustriert die Auswirkungen: unverändert ist neben der Gesamtbevölkerung die Kategorie der ständigen Bevölkerung mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft. Die Verschiebung betrifft Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die nach neuer Definition häufiger der ständigen anstatt der nichtständigen Bevölkerung zugeordnet werden. Per 31. Dezember 2023 gehörten dieser Gruppe insgesamt 14'698 Personen an, wobei mit der Anwendung der neuen Definition 442 Personen respektive 3.0% der ständigen Bevölkerung statt der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt werden.
Weitere Details zur Anpassung der Definition der Bevölkerung finden sich auf dem entsprechenden Faktenblatt im Tab «Methodik & Qualität».
Ständige Bevölkerung in fast allen Gemeinden höher
Mit Anwendung der neuen Bevölkerungsdefinition und der Registrierung der Personen mit Bewilligung S in den Gemeinden, in denen die Personen tatsächlich Wohnsitz haben, liegt die ständige Bevölkerung mit Ausnahme von Planken in allen Gemeinden höher. Die Unterschiede bewegen sich zwischen 0.2% und 2.0%, wobei der Minimalwert für Schellenberg und der Maximalwert für Triesen ausgewiesen wird.
Auf der nächsthöheren Ebene lässt sich mit 1.5% im Oberland ein grösserer Unterschied als im Unterland mit 0.5% beobachten. In absoluten Zahlen werden im Oberland insgesamt 368 Personen und im Unterland 74 Personen zusätzlich in der ständigen Bevölkerung ausgewiesen werden.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass mit der Umsetzung der neuen Definition die Erfassung der Personen der Personen mit Bewilligungstyp (S) verbessert wurde. Bislang wurden diese Personen in der Regel in Vaduz registriert und ihr tatsächlicher Wohnort nicht im Einwohnerregister erfasst. Neu werden die Adressen aktualisiert, so dass die Personen in der jeweiligen Wohngemeinde erfasst sind. Aus diesem Grund zeigt sich mit der neuen Definition und der neuen Erfassungspraxis per 31. Dezember 2023 in der Gemeinde Vaduz eine kleinere Gesamtbevölkerung, d.h. die Summe der ständigen und nicht ständigen Bevölkerung, von 6'270 Personen statt 6'575 Personen gemäss alter Definition und Erfassungspraxis. In allen anderen Gemeinden, wiederum mit Ausnahme von Planken, liegt die Gesamtbevölkerung dagegen höher.
Verschiebung ist je nach Aufenthaltstyp unterschiedlich
Nachdem Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und den Bewilligungstypen Niedergelassene (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) sowohl nach bisheriger als auch nach neuer Definition der ständigen Bevölkerung zugerechnet werden, sind für die Unterschiede nur jene Bewilligungstypen relevant, bei denen eine Zuordnung zur nichtständigen Bevölkerung möglich ist. Es handelt sich dabei um Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L), im Asylprozess (N), vorläufig Aufgenommene (F) und Personen mit Schutzgewährung (S).
Die Grafik zeigt die Auswirkungen durch die Anpassung der Bevölkerungsdefinition in den verschiedenen Bewilligungskategorien. Die grösste Veränderung ist mit einer Verschiebung von 350 Personen beim Bewilligungstyp (S) zu beobachten. Bei 60.2% aller Personen mit diesem Bewilligungstyp führt die Anwendung der neuen Definition zu einer Einteilung in die ständige Bevölkerung. An zweiter Stelle sind die Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter (Bewilligungstyp L) zu finden: Von den insgesamt 387 Personen mit einer entsprechenden Bewilligung gehören nach neuer Definition 25.8% der ständigen Bevölkerung an. Nach bisheriger Definition fällt der Anteil mit 5.7% deutlich tiefer aus. Der Gruppe mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung gehören vorwiegend Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Au-Pair-Angestellte an. Der Grund für die Verschiebung von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen in die nichtständige Bevölkerung liegt in den Vereinfachungen für die Bevölkerungsdefinition (Wegfall von Ausnahmen für Zulassungsgrund, Verwendung der Amtlichen Adresse für Aufenthaltsdauer). Die weiteren Bewilligungstypen (N, F) sind jeweils für weniger als 30 Personen ausgestellt und stellen daher nur einen kleinen Teil der Gesamtbevölkerung.
Methodik & Qualität
Die Sonderpublikation zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition ist keine reguläre Statistik, sondern zeigt die Auswirkungen der für das Berichtsjahr 2024 geplanten Anpassung der Bevölkerungsdefinition anhand des Bevölkerungsstands per 31. Dezember 2023 auf. Aus diesem Grund werden anstatt eines «Methodik & Qualität»-Dokuments die Änderungen auf einem Faktenblatt dokumentiert.
Statistikportal
BevölkerungsstandInternationale Datenbanken
Eurostat – Bevölkerung und Soziale Bedingungen – BevölkerungWeiterführende Informationen
Verordnung (EU 1260/2023) über europäische demografische StatistikenBevölkerungsstand per 31. Dezember 2024
Gesamtbevölkerung: 41'398 Personen
31.10.2025 – Am 31. Dezember 2024 zählte die liechtensteinische Gesamtbevölkerung, d.h. die ständige und nichtständige Bevölkerung, insgesamt 41'398 Personen. Im Vorjahresvergleich erhöhte sich die Gesamtbevölkerung um 1.0%, was leicht über der durchschnittlichen jährlichen Zunahme seit 2015 von 0.9% liegt. Nach Staatsbürgerschaften betrachtet, hat sich die Anzahl der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit einer jährlichen Zunahme von 0.7% weniger stark erhöht als die der Ausländerinnen und Ausländer mit 1.3%. Werden die verschiedenen Bewilligungstypen betrachtet, zeigen sich die grössten Veränderungen bei zwei Bewilligungsgruppen. So hat sich die Anzahl mit 139 zusätzlichen Bewilligungen bei Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung gleich stark erhöht wie die Personengruppe mit Schutzgewährung (Bewilligungstyp S), die sich von 581 Personen auf 720 Personen erhöht hat. Dabei handelt es sich um Personen, die aufgrund des Ukraine-Krieges nach Liechtenstein gekommen sind.
Verschiebung von der nichtständigen in die ständige Bevölkerung
Ende 2024 gehörten der liechtensteinischen Gesamtbevölkerung 41'398 Personen an, davon wurden 40'886 Personen der ständigen und 512 Personen der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr nahm in der ständigen Bevölkerung die Anzahl der Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft um 0.9% und jene mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 4.7% zu. Die deutliche Zunahme von Ausländerinnen und Ausländer in der ständigen Bevölkerung ist auf die Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen. Um die internationale Vergleichbarkeit der Bevölkerungszahlen zu verbessern, werden ab dem Berichtsjahr 2024 Personen mit den Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und Vorläufig Aufgenommene (F) einheitlich, d.h. basierend auf der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung, zugeteilt. Personen, die 12 Monate und länger im Land sind werden der ständigen und Personen, die weniger als 12 Monate im Land sind, der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Nach der vorherigen Definition (seit 1999) wurden Personen mit Bewilligungen S und N grundsätzlich der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer L oder F Bewilligung abhängig von der Aufenthaltsdauer der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde Betroffenen vorübergehend Schutz gewährt und die Personen bleiben oft länger als ein Jahr in Liechtenstein. Mit der Änderung der Bevölkerungsdefinition zählen diese Personen nun zur ständigen Bevölkerung, was deren auffallenden Anstieg erklärt. Ein Vergleich der Werte vom Vorjahr mit dem Berichtsjahr verdeutlicht den Rückgang der nichtständigen Bevölkerung bei gleichzeitiger Zunahme der ausländischen ständigen Bevölkerung. In der Folge hat sich der Ausländeranteil der ständigen Bevölkerung von 34.3% auf 35.1% erhöht.
Detailliertere Ausführungen zu den Änderungen der Definition und den Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen sind im Dokument Methodik und Qualität sowie in der Sonderpublikation zum Vergleich der neuen und alten Bevölkerungsdefinition per Stichtag 31. Dezember 2023 zu finden.
Bevölkerungswachstum von 871 Personen
Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich im Jahr 2024 um 871 Personen, respektive 2.2% auf 40'886 Personen. Diese Zunahme liegt über dem Mittel der Zunahmen seit 2015 von 0.9% pro Jahr. Gemäss den Erläuterungen zur vorherigen Grafik, ist das überdurchschnittliche Wachstum der ständigen Bevölkerung eine Folge der Anpassung der Bevölkerungsdefinition.
Prozentual stärkster Zuwachs in Vaduz
Mit 63.6% wohnten fast zwei Drittel der ständigen Bevölkerung Liechtensteins im Oberland, entsprechend wohnten 36.4% in den Unterländer Gemeinden. Die bevölkerungsstärksten Gemeinden waren Schaan mit 15.4%, Vaduz mit 14.8% und Triesen mit 13.9% der ständigen Bevölkerung des Landes. Die kleinsten Bevölkerungsanteile waren mit 1.2% in Planken, mit 2.9% in Schellenberg und mit 4.4% in Gamprin zu finden. Vergleichsweise hohe Anteile ausländischer Staatsangehöriger finden sich in den bevölkerungsstarken Gemeinden Vaduz mit 42.3%, in Triesen mit 39.6% und in Schaan mit 37.8%. Die Gemeinde Mauren reiht sich mit einem Anteil von 38.2% dazwischen ein.
Die stärksten prozentualen Zunahmen im Jahr 2024 verzeichneten Vaduz mit 3.5% und Triesen mit 3.1%, Schaan mit 2.9% und Eschen mit 2.7%. In keiner Gemeinde wird ein Bevölkerungsrückgang ausgewiesen. Insgesamt ist das das Oberland im Vorjahresvergleich mit einer Zunahme von 2.5% auf 26’018 Personen stärker gewachsen als das Unterland mit 1.5% auf 14’868 Personen. In der fünfjährigen Betrachtung wird für das Unterland mit einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 1.3% ein stärkeres Wachstum ausgewiesen als für das Oberland mit 1.1%.
35% ausländische Staatsangehörige
Innert Jahresfrist erhöhte sich die ausländische ständige Bevölkerung von 13'721 Personen um 4.7% auf 14'368 Einwohnerinnen und Einwohner per 31. Dezember 2024. Die Zahl der in Liechtenstein wohnhaften Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft wuchs im gleichen Zeitraum um 224 Personen auf 26’518 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Ausländeranteil hat sich gegenüber 2023 um 0.9 Prozentpunkte auf 35.1% erhöht.
Gemäss den Erläuterungen zu Grafik 1, ist das überdurchschnittliche Wachstum der ausländischen Bevölkerung eine Folge der Anpassung der Bevölkerungsdefinition.
65% der Bevölkerung sind liechtensteinische Staatsangehörige
Mit 64.9% verfügen knapp zwei Drittel der ständigen Bevölkerung über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit, entsprechend besitzen 35.1% eine ausländische Staatsangehörigkeit. 27.0% dieser Personen hatten einen schweizerischen, 16.6% einen österreichischen, 13.5% einen deutschen und 8.4% einen italienischen Pass. Der Anteil weiterer ausländischer Gruppen liegt jeweils unter 5%, wobei Personen mit einem ukrainischen Pass – die sich in der Regel mit einer Bewilligung zur Schutzgewährung – in Liechtenstein aufhalten, 3.9% der ausländischen ständigen Bevölkerung Liechtensteins stellen.
Durchschnittsalter beträgt 43 Jahre und 362 Tage
Das Durchschnittsalter der ständigen Bevölkerung erhöhte sich im Jahr 2024 um 0.15 Jahre (entspricht 55 Tagen) und betrug zum Jahresende 44.0 Jahre. Das Durchschnittsalter der Frauen lag mit 44.8 Jahren um 1.7 Jahre höher als das der Männer mit 43.1 Jahren. Seit dem Jahr 2000 erhöhte sich das durchschnittliche Alter der Männer und der Frauen um je gut 7.0 Jahre. Von Interesse im Zusammenhang mit dem Alter der Bevölkerung ist auch der Median (oder Zentralwert), welcher die Bevölkerung altersmässig in zwei Hälften teilt. Die Person, welche per 31. Dezember 2024 den Median darstellte, war 45.2 Jahre alt. 24 Jahre zuvor ist diese Person mit 36.5 Jahren deutlich jünger gewesen (Tabelle 4.9a). Die älteste Person Liechtensteins war am 31. Dezember 2024 eine Frau im Alter von 102.8 Jahren. Der älteste Mann war 98.9 Jahre alt.
Im Vergleich zum Jahr 2000 hat sich die prozentuale Aufteilung nach Altersgruppen der liechtensteinischen Bevölkerung deutlich verändert. Der Anteil der Altersgruppe unter 20 Jahre hat sich seit 2000 mit 24.7% auf 19.3% im Berichtsjahr verringert. In der gleichen Zeitspanne ist der Gruppenanteil der 65-Jährigen und Älteren von 10.5% auf 20.7% angewachsen.
Der Jugendquotient wird als Verhältnis der unter 20-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen definiert. Seit 2000 hat sich der Jugendquotient von 38.2% praktisch kontinuierlich auf 32.1% im Jahr 2024 verringert. Im Gegenzug hat sich der Altersquotient, der das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-Jährigen ausdrückt, im gleichen Zeitraum von 16.2% auf 34.4% im Berichtsjahr erhöht. Die Summe des Jugend- und Altersquotienten ergibt den Gesamtquotienten, welcher seit 2000 von 54.3% auf 66.5% angestiegen ist.
Bevölkerungswachstum im Ländervergleich
Im internationalen Vergleich liegt das Bevölkerungswachstum Liechtensteins mit einer Zunahme von 2.2% von 2023 auf 2024 an erster Stelle von 31 europäischen Ländern. Das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum Liechtensteins ist auf die angepasste Definition der ständigen Bevölkerung zurückzuführen. Um die internationale Vergleichbarkeit der Bevölkerungszahlen zu verbessern, werden ab dem Berichtsjahr 2024 Personen mit den Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und Vorläufig Aufgenommen (F) einheitlich, d.h. basierend auf der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung, zugeteilt. Personen, die 12 Monate und länger im Land sind werden der ständigen und Personen, die weniger als 12 Monate im Land sind, der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Nach der vorherigen Definition (seit 1999) wurden Personen mit Bewilligungen S und N grundsätzlich der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer L oder F Bewilligung abhängig von der Aufenthaltsdauer der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde Betroffenen vorübergehend Schutz gewährt und die Personen bleiben oft länger als ein Jahr in Liechtenstein. Mit der Änderung der Bevölkerungsdefinition zählen diese Personen nun zur ständigen Bevölkerung, was deren auffallenden Anstieg erklärt. Detailliertere Ausführungen zu den Änderungen der Definition und den Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen sind im Dokument Methodik und Qualität sowie in der Sonderpublikation zum Vergleich der neuen und alten Bevölkerungsdefinition per Stichtag 31. Dezember 2023 zu finden.
Weitere – im Ländervergleich hohe – Zunahmen werden mit 1.9% für Malta, mit 1.6% für Irland und mit jeweils 1.5% für Island und Luxemburg sowie für Zypern mit 1.4% ausgewiesen. Die stärksten Bevölkerungsabnahmen sind in den Ländern Lettland (-1.0%) und Ungarn (-0.5%) zu beobachten. Im Durchschnitt wird für die EWR-Länder eine Zunahme von 0.2% ausgewiesen.
eTab - interaktive Tabellen
211.001 Wohnbevölkerung nach Heimat, Geschlecht und Wohngemeinde seit 1960 211.002 Ständige Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht und Wohngemeinde seit 2000 211.003 Ständige Bevölkerung nach Bewilligungskategorie, Geschlecht und Wohngemeinde seit 2000 211.004 Ständige Bevölkerung nach Altersjahr, Geschlecht, Heimat und Wohnort seit 2000 211.005 Ständige Bevölkerung nach Zivilstand, Geschlecht und Wohngemeinde seit 2000Bevölkerungsdichte
Die untenstehende Karte zeigt die Bevölkerungsdichte in Liechtenstein als Anzahl Personen der ständigen Bevölkerung pro Hektar. Die Zuteilung von Personen zu Hektarquadraten erfolgt aufgrund ihrer amtlichen Adresse am Stichtag.
Legende Bevölkerungsdichte
Methodik & Qualität
Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.
Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.
Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.
Korrigendum:
In der Version 2 wurden bei Tabelle 1 die Erläuterungen in den Klammern bei den Bewilligungen der nichtständigen Bevölkerung korrigiert. Zudem wurde die Zuordnung der beiden unterstrichenen Werte zur neuen respektive zur alten Definition getauscht.
Statistikportal
Sonderpublikation: Vergleich der alten und neuen Bevölkerungsdefinition Bevölkerungsstand per 30. Juni Bevölkerungsstand per 31. Dezember – Vorläufige Ergebnisse Geburten, Sterbefälle BevölkerungsbewegungInternationale Datenbanken
Eurostat - Demografie, Bevölkerungsstand und -bilanzBevölkerungsstand per 30. Juni 2025
Gesamtbevölkerung: 41'501 Personen
17.12.2025 – Am 30. Juni 2025 zählte die liechtensteinische Gesamtbevölkerung, d.h. die ständige und nichtständige Bevölkerung, insgesamt 41'501 Personen. Im Vorjahresvergleich erhöhte sich die Gesamtbevölkerung um 0.7%, was leicht unter der durchschnittlichen jährlichen Zunahme seit 2015 von 0.9% liegt.
Der ständigen Bevölkerung gehörten per 30. Juni 2025 41'024 Personen an, wobei der Anteil der Frauen mit 50.5% leicht höher ist als jener der Männer. Innerhalb des letzten Jahres erhöhte sich die ausländische ständige Bevölkerung um 144 Personen auf 14’425 Personen. Die Zahl der in Liechtenstein wohnhaften Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft wuchs im gleichen Zeitraum um 193 Personen auf 26’599 Personen. Der Anteil von Ausländern an der ständigen Bevölkerung erhöhte sich leicht auf 35.2%.
Ständige Bevölkerung von 41'501 Personen
Mitte 2025 gehörten der liechtensteinischen Gesamtbevölkerung 41'501 Personen an, davon waren 41'024 Personen der ständigen und 477 Personen der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr nahm in der ständigen Bevölkerung die Anzahl der Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft um 0.7% und jene mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1.0% zu.
Die deutliche Zunahme von Ausländerinnen und Ausländer in der ständigen Bevölkerung im Jahr 2024 ist auf die Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen. Um die internationale Vergleichbarkeit der Bevölkerungszahlen zu verbessern, werden ab dem Berichtsjahr 2024 Personen mit den Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und Vorläufig Aufgenommen (F) einheitlich, d.h. basierend auf der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung, zugeteilt. Personen, die 12 Monate und länger im Land sind werden der ständigen und Personen, die weniger als 12 Monate im Land sind, der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Nach der vorherigen Definition (seit 1999) wurden Personen mit Bewilligungen S und N grundsätzlich der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer L oder F Bewilligung abhängig von der Aufenthaltsdauer der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde Betroffenen vorübergehend Schutz gewährt und die Personen bleiben oft länger als ein Jahr in Liechtenstein. Mit der Änderung der Bevölkerungsdefinition zählen diese Personen nun zur ständigen Bevölkerung, was deren auffallenden Anstieg erklärt. Ein Vergleich der Werte vom Jahr 2023 mit dem Jahr 2024 verdeutlicht den Rückgang der nichtständigen Bevölkerung bei gleichzeitiger Zunahme der ausländischen ständigen Bevölkerung. In der Folge hat sich der Ausländeranteil der ständigen Bevölkerung von 34.3% im Jahr 2023 auf 35.1% im Jahr 2024 erhöht. Für das Berichtsjahr 2025 wird ein Anteil von 35.2% berechnet.
Bevölkerungswachstum von 337 Personen
Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich im Vorjahresvergleich per 30. Juni 2025 um 337 Personen respektive 0.8% auf 41’024 Personen. Diese Zunahme liegt leicht unter dem Mittel der Zunahmen seit 2015 von 0.9% pro Jahr.
Nach Gemeinden betrachtet, hat sich deren ständige Bevölkerung um 0.2% bis 2.2% erhöht, wobei das Maximum für Planken und das Minimum für Mauren berechnet wird. Insgesamt ist das Unterland mit einer Zunahme von 1.1% stärker gewachsen als das Oberland mit 0.7%.
648 Personen mit Bewilligungstyp S - Schutzgewährung
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine steigt die Anzahl der Personen mit Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) markant. Innert Jahresfrist erhöhte sich die ausländische Gesamtbevölkerung um 76 Personen auf 14’902 Personen. Gegenüben dem Vorjahr 2024 hat sich die Zahl der Personen mit gültigen Bewilligungen des Typs S um 15.7% auf insgesamt 750 erhöht. Die Anzahl der Bewilligungen für Kurzaufenthalt (L) nimmt seit 2022 leicht ab, von 418 Bewilligungen auf 399 Bewilligungen im Vorjahr und aktuell 400 Bewilligungen. Die Bewilligungen F und N, die für vorläufig Aufgenommene und Personen im Asylprozess ausgestellt werden, sind mit jeweils unter 40 Bewilligungen seit 2020 von geringerer Relevanz.
Schweiz, Österreich und Deutschland sind die häufigsten ausländischen Staatsbürgerschaften
Knapp zwei Drittel der 41'024 Personen der ständigen Bevölkerung per 30. Juni 2025 verfügen über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit. Bei den 14'425 ausländischen Staatsangehörigen ist die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 26.8% am häufigsten vertreten. Es folgen mit 16.4% die österreichischen, mit 13.7% die deutschen und mit 8.4% die italienischen Staatsangehörigen. Weiter Staatsbürgerschaften sind jeweils mit weniger als 5% vertreten, wobei Personen mit einem ukrainischen Pass – die sich in der Regel mit einer Bewilligung zur Schutzgewährung – in Liechtenstein aufhalten, 4.4% der ausländischen ständigen Bevölkerung Liechtensteins stellen.
Methodik & Qualität
Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht es, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.
Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.
Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.
Statistikportal
Bevölkerungsstand per 31. Dezember Bevölkerungsstand per 31. Dezember – Vorläufige Ergebnisse Sonderpublikation: Vergleich der alten und neuen Bevölkerungsdefinition Geburten, Sterbefälle BevölkerungsbewegungInternationale Datenbanken
Eurostat - Demografie, Bevölkerungsstand und -bilanzBevölkerungsstand vorläufige Ergebnisse 31. Dezember 2025
Bevölkerung wächst um 0.9%
18.03.2026 – Gemäss den vorläufigen Ergebnissen gehörten der ständigen Bevölkerung Liechtensteins am 31. Dezember 2025 insgesamt 41'237 Personen an.
Innert Jahresfrist erhöhte sich die ausländische ständige Bevölkerung um 193 Personen auf 14’561 Personen. Die Zahl der in Liechtenstein wohnhaften Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft wuchs im gleichen Zeitraum um 158 Personen auf 26’676 Personen. Der Ausländeranteil erhöhte sich leicht um 0.2 Prozentpunkte auf 35.3%.
Gesamtbevölkerung 41'722 Personen
Ende 2025 gehörten der liechtensteinischen Gesamtbevölkerung 41'722 Personen an, davon wurden 41'237 Personen der ständigen und 485 Personen der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr nahm in der ständigen Bevölkerung die Anzahl der Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft um 0.6% und jene mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1.3% zu.
Bevölkerungswachstum von 351 Personen
Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich im Jahr 2025 gemäss den vorläufigen Ergebnissen um 351 Personen oder 0.9%.
Stärkster Zuwachs in Planken
Die stärksten prozentualen Zunahmen im Jahr 2025 verzeichneten Planken mit 1.6%, Triesen und Triesenberg mit jeweils 1.5% und Vaduz mit 1.3%. Für die Gemeinde Gamprin wird im Vorjahresvergleich ein Bevölkerungsrückgang von 0.6% berechnet. Nach Landschaften gesehen ist das Oberland mit einer Zunahme von 1.0% leicht stärker gewachsen als das Unterland mit 0.7%.
35% ausländische Staatsangehörige
Im Jahr 2025 verfügten 26'676 Personen, also rund zwei Drittel der ständigen Bevölkerung, über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit. Folglich verfügten 14'561 Personen, also mehr als ein Drittel, über eine ausländische Staatsangehörigkeit. Seit 2007 lag der Ausländeranteil in allen Jahren zwischen 33.1% und 35.3%. Im Jahr 2025 erhöhte sich der Ausländeranteil gegenüber dem Vorjahr von 35.1% auf 35.3%.
43% der ausländischen Bevölkerung haben die Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes
Von den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hatten 26.8% einen schweizerischen, 16.4% einen österreichischen und 13.8% einen deutschen Pass. Der Anteil weiterer Staatsangehörigkeiten liegt jeweils unter 9%. 50.8% der ausländischen ständigen Bevölkerung waren Angehörige eines EWR-Staates.
Methodik & Qualität
Das Amt für Statistik wird die detaillierte Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2025 mit den definitiven Zahlen im September 2026 veröffentlichen. Die Abweichung der vorläufigen Ergebnisse von den definitiven Resultaten lag bisher auf Landesebene bei +/- 15 Personen und auf Gemeindeebene bei +/- 5 Personen. Aufgrund der per Berichtsjahr 2024 angepassten Bevölkerungsdefinition, nach der Personen mit ausländerrechtlicher Bewilligung Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Vorläufig Aufgenommene (F) und Schutzgewährung (S) mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten einheitlich der ständigen Bevölkerung zugerechnet werden, fehlen Erfahrungswerte für die möglichen Abweichungen zwischen provisorischen und definitiven Ergebnissen auf Landes- und Gemeindeebene.
Als Grundlage für die Ermittlung des Bevölkerungsstandes dient das Zentrale Personenregister der Landesverwaltung. Das Ausländer- und Passamt erfasst in dieser Datenbank die Ausländerinnen und Ausländer, das Zivilstandsamt die Zivilstandsereignisse und das Amt für Statistik die Wohnadressen der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.
Informationen zu Methodik und Qualität sind im entsprechenden Dokument zu diesen Statistiken im Thema «Bevölkerungsstand» zu finden.