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Einbürgerungen

Einbürgerungen von in Liechtenstein und im Ausland wohnhaften Personen nach den verschiedenen Einbürgerungsarten werden aus administrativen Daten erhoben. Sie werden jährlich 12 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Einbürgerungen 2022

163 Einbürgerungen in Liechtenstein wohnhafter Personen

04.05.2023 – Im Jahr 2022 wurden insgesamt 163 in Liechtenstein wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. 61.3% der Eingebürgerten erhielten die liechtensteinische Staatsbürgerschaft infolge längerfristigen Wohnsitzes. Weitere 16.6% wurden infolge Eheschliessung und 21.5% auf Basis des ordentlichen Verfahrens (Bürgerabstimmung) eingebürgert. Zudem wurden 0.6% (eine Person) durch die Einbürgerungsart ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter eingebürgert. Es wurden keine Einbürgerungen durch Adoption und Legitimation verzeichnet.
Zudem wurden 21 Personen eingebürgert, welche im Ausland wohnten.

Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes 61.3% (100 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen 19 Personen vormals die schweizerische, 18 die türkische und 16 die kosovarische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Deutschland (12), Österreich (11), Italien (7), Bosnien-Herzegowina (6), Portugal und Nordmazedonien (je 3), Spanien (2), Griechenland, Kroatien und das Vereinigte Königreich (je 1).

Die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren war im Berichtsjahr 2022 die zweithäufigste Einbürgerungsart und verzeichnete einen Wert von 35 Personen. Davon waren 16 Frauen und 19 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart für das Jahr 1985 ein höherer Wert ermittelt worden.

Nach den vormaligen Staatsbürgerschaften betrachtet, waren Österreich (10), Deutschland (8) und Kosovo (7) die häufigsten.

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Anzahl Einbürgerungen blieb konstant

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2022 mit 163 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern auf gleichem Niveau wie im Vorjahr. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in den vergangenen 15 Jahren für das Jahr 2010 ein Minimum von 95 Einbürgerungen und für 2008 ein Maximum von 250 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letzteres lässt sich mit der damals überdurchschnittlichen Anzahl Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes von 197 Personen (Mittelwert 2008-2022: 101 Einbürgerungen) erklären.

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert im gleichen Zeitrahmen mit 170 Einbürgerungen ebenfalls auf das Jahr 2008. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland  ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil zwischen 80% und 100% in den Jahren seit 2008 die häufigste Einbürgerungsart.

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691 Einbürgerungen in den letzten fünf Jahren

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 691 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 66.3% weitaus am höchsten, gefolgt von der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.9%, der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 15.2%, der Verleihung aufgrund StGH-Urteil mit 0.9% (EA 6b) sowie der Adoption (EA 7a) mit 0.7%.

Fast alle Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren waren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (98.6%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 17.1% auf die Schweiz. An zweiter Stelle folgt die österreichische Staatsbürgerschaft mit 15.3%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 42.3%.

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8’379 Personen seit dem Jahr 1971 eingebürgert

Seit 1971 wurden insgesamt 8’379 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 32.1% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.5% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.7%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 30.7% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.0% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) erhielten 0.8% und durch Legitimation (EA 8a) 0.9% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.3%. Die Tabelle 5.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'379 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1971 6’159 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 14’538 im In- oder im Ausland wohnhafte Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung.

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Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes 61.3% (100 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen 19 Personen vormals die schweizerische, 18 die türkische und 16 die kosovarische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Deutschland (12), Österreich (11), Italien (7), Bosnien-Herzegowina (6), Portugal und Nordmazedonien (je 3), Spanien (2), Griechenland, Kroatien und das Vereinigte Königreich (je 1).

Die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren war im Berichtsjahr 2022 die zweithäufigste Einbürgerungsart und verzeichnete einen Wert von 35 Personen. Davon waren 16 Frauen und 19 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart für das Jahr 1985 ein höherer Wert ermittelt worden.

Nach den vormaligen Staatsbürgerschaften betrachtet, waren Österreich (10), Deutschland (8) und Kosovo (7) die häufigsten.

Anzahl Einbürgerungen blieb konstant

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2022 mit 163 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern auf gleichem Niveau wie im Vorjahr. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in den vergangenen 15 Jahren für das Jahr 2010 ein Minimum von 95 Einbürgerungen und für 2008 ein Maximum von 250 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letzteres lässt sich mit der damals überdurchschnittlichen Anzahl Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes von 197 Personen (Mittelwert 2008-2022: 101 Einbürgerungen) erklären.

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert im gleichen Zeitrahmen mit 170 Einbürgerungen ebenfalls auf das Jahr 2008. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland  ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil zwischen 80% und 100% in den Jahren seit 2008 die häufigste Einbürgerungsart.

691 Einbürgerungen in den letzten fünf Jahren

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 691 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 66.3% weitaus am höchsten, gefolgt von der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.9%, der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 15.2%, der Verleihung aufgrund StGH-Urteil mit 0.9% (EA 6b) sowie der Adoption (EA 7a) mit 0.7%.

Fast alle Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren waren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (98.6%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 17.1% auf die Schweiz. An zweiter Stelle folgt die österreichische Staatsbürgerschaft mit 15.3%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 42.3%.

8’379 Personen seit dem Jahr 1971 eingebürgert

Seit 1971 wurden insgesamt 8’379 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 32.1% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.5% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.7%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 30.7% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.0% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) erhielten 0.8% und durch Legitimation (EA 8a) 0.9% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.3%. Die Tabelle 5.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'379 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1971 6’159 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 14’538 im In- oder im Ausland wohnhafte Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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