Einbürgerungen

Einbürgerungen von in Liechtenstein und im Ausland wohnhaften Personen nach den verschiedenen Einbürgerungsarten werden aus administrativen Daten erhoben. Sie werden jährlich 12 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Einbürgerungen 2024

182 Einbürgerungen in Liechtenstein wohnhafter Personen

13.06.2025 – Im Jahr 2024 wurden insgesamt 252 Personen einbürgert. 72.2% verfügten über einen Wohnsitz in Liechtenstein und 27.8% waren mit einem ausländischen Wohnsitz registriert.

Von den 182 in Liechtenstein wohnhaften Personen erhielten 54.4% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft infolge längerfristigen Wohnsitzes. Weitere 19.2% wurden infolge Eheschliessung und 25.3% auf Basis des ordentlichen Verfahrens (Bürgerabstimmung) eingebürgert. Zudem wurden jeweils 0.5% (eine Person) durch ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter und durch Adoption eingebürgert. Es wurden keine Einbürgerungen durch Legitimation verzeichnet.

Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Einbürgerungen (Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein) infolge längerfristigen Wohnsitzes 54.4% (99 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen 18 Personen vormals die deutsche, 13 die österreichische und jeweils 11 die schweizerische, kosovarische und türkische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Italien (10) Personen), Bosnien-Herzegowina (7), Portugal (5), Nordmazedonien (4), Spanien (3), Kroatien und Serbien (je 2) und Frankreich und Simbabwe (je 1).


Eine von vier Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren

Nach den Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz mit einem Anteil von 54.4% war die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren mit 46 Personen und einem Anteil von 25.3% die zweithäufigste Art. Davon waren 22 Frauen und 24 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart im Jahr 1985 mit 47 Personen ein höherer Wert ausgewiesen worden.

Die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften bei den Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren waren Deutschland (17) und Österreich (16). Die weiteren Staatsbürgerschaften wurden 3 Mal oder weniger gezählt.

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Letztmals höherer Wert im Jahr 2008

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2024 mit 182 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern etwas tiefer als im Vorjahr mit 189 Einbürgerungen. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in der Zeitreihe ein Minimum von 95 Einbürgerungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen ein höherer Wert registriert. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen. Im Berichtsjahr wurden 70 Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland verzeichnet. Ein höherer Wert wurde letztmals im Jahr 2010 mit 127 Einbürgerungen verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

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In den letzten fünf Jahren 811 Einbürgerungen

In den Jahren 2020 bis 2024 wurden 811 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 61.9% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 19.7%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 17.5% und der Adoption (EA 7a) mit 0.5% und der Verleihung aufgrund StGH-Urteil (EA 6b) mit 0.4%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 18.5% auf Österreich. An zweiter Stelle folgt die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 15.3%. Eine weitere Staatsbürgerschaft ist Deutschland mit 14.3%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 48.1%.

Ergänzend dazu waren fast alle der insgesamt 210 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (99.0%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

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58% der eingebürgerten Personen wohnt in Liechtenstein

Insgesamt wurden seit 1971 8’750 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 30.8% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.2% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.8%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 31.9% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.6% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) und durch Legitimation (EA 8a) erhielten jeweils 0.8% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.1%. Die Tabelle 6.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'750 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1996 insgesamt 6’279 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 15’029 Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung, 58.2% der Eingebürgerten waren im Inland und 41.8% im Ausland wohnhaft.

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Einbürgerungen im internationalen Vergleich

Der Anteil Einbürgerungen (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2023 für Liechtenstein 1.4%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern, ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.6%.

Führend ist Schweden mit einem Anteil von 7.9%, gefolgt von Norwegen 6.1%, Rumänien 5.9%, Italien 4.2%, Niederlande 4.0%, Spanien 3.9%, Finnland 3.8%, Belgien 3.5% und Polen mit 2.7%. Bei anderen europäischen Ländern bewegte sich der Anteil zwischen 0.1% und 2.4%

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich unter anderem durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

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Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Einbürgerungen (Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein) infolge längerfristigen Wohnsitzes 54.4% (99 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen 18 Personen vormals die deutsche, 13 die österreichische und jeweils 11 die schweizerische, kosovarische und türkische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Italien (10) Personen), Bosnien-Herzegowina (7), Portugal (5), Nordmazedonien (4), Spanien (3), Kroatien und Serbien (je 2) und Frankreich und Simbabwe (je 1).


Eine von vier Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren

Nach den Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz mit einem Anteil von 54.4% war die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren mit 46 Personen und einem Anteil von 25.3% die zweithäufigste Art. Davon waren 22 Frauen und 24 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart im Jahr 1985 mit 47 Personen ein höherer Wert ausgewiesen worden.

Die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften bei den Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren waren Deutschland (17) und Österreich (16). Die weiteren Staatsbürgerschaften wurden 3 Mal oder weniger gezählt.

Letztmals höherer Wert im Jahr 2008

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2024 mit 182 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern etwas tiefer als im Vorjahr mit 189 Einbürgerungen. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in der Zeitreihe ein Minimum von 95 Einbürgerungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen ein höherer Wert registriert. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen. Im Berichtsjahr wurden 70 Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland verzeichnet. Ein höherer Wert wurde letztmals im Jahr 2010 mit 127 Einbürgerungen verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

In den letzten fünf Jahren 811 Einbürgerungen

In den Jahren 2020 bis 2024 wurden 811 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 61.9% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 19.7%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 17.5% und der Adoption (EA 7a) mit 0.5% und der Verleihung aufgrund StGH-Urteil (EA 6b) mit 0.4%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 18.5% auf Österreich. An zweiter Stelle folgt die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 15.3%. Eine weitere Staatsbürgerschaft ist Deutschland mit 14.3%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 48.1%.

Ergänzend dazu waren fast alle der insgesamt 210 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (99.0%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

58% der eingebürgerten Personen wohnt in Liechtenstein

Insgesamt wurden seit 1971 8’750 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 30.8% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.2% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.8%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 31.9% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.6% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) und durch Legitimation (EA 8a) erhielten jeweils 0.8% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.1%. Die Tabelle 6.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'750 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1996 insgesamt 6’279 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 15’029 Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung, 58.2% der Eingebürgerten waren im Inland und 41.8% im Ausland wohnhaft.

Einbürgerungen im internationalen Vergleich

Der Anteil Einbürgerungen (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2023 für Liechtenstein 1.4%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern, ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.6%.

Führend ist Schweden mit einem Anteil von 7.9%, gefolgt von Norwegen 6.1%, Rumänien 5.9%, Italien 4.2%, Niederlande 4.0%, Spanien 3.9%, Finnland 3.8%, Belgien 3.5% und Polen mit 2.7%. Bei anderen europäischen Ländern bewegte sich der Anteil zwischen 0.1% und 2.4%

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich unter anderem durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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