Einbürgerungen

Einbürgerungen von in Liechtenstein und im Ausland wohnhaften Personen nach den verschiedenen Einbürgerungsarten werden aus administrativen Daten erhoben. Sie werden jährlich 12 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Einbürgerungen 2023

Mehr Einbürgerungen in Liechtenstein wohnhafter Personen

24.07.2024 – Im Jahr 2023 wurden insgesamt 189 in Liechtenstein wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert.

61.4% der Eingebürgerten erhielten die liechtensteinische Staatsbürgerschaft infolge längerfristigen Wohnsitzes. Weitere 14.8% wurden infolge Eheschliessung und 23.3% auf Basis des ordentlichen Verfahrens (Bürgerabstimmung) eingebürgert. Zudem wurden 0.5% (eine Person) durch Adoption eingebürgert. Es wurden keine Einbürgerungen durch ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter und Legitimation verzeichnet.

Im Weiteren wurden 50 Personen eingebürgert, welche im Ausland wohnten.

Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes 61.4% (116 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen jeweils 17 Personen vormals die österreichische und türkische, 14 die deutsche und jeweils 13 die schweizerische und serbische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Kosovo (11 Personen), Italien (8), Nordmazedonien (5), Bosnien-Herzegowina und Spanien (je 4), Frankreich, Griechenland und Kroatien (je 2) Belgien, Japan, Montenegro sowie Portugal (je 1).

Im ordentlichen Verfahren 1 von 4 Einbürgerungen

Die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren war mit 44 Personen und einem Anteil von 23.3% die zweithäufigste Einbürgerungsart. Davon waren 15 Frauen und 29 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart für das Jahr 1985 mit 47 Personen ein höherer Wert ermittelt worden.

Nach den vormaligen Staatsbürgerschaften betrachtet, waren Österreich (12), Deutschland und Bosnien-Herzegowina (je 9), die Schweiz (6) und Kosovo (3) die häufigsten.

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Letztmals höherer Wert im Jahr 2008

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2023 mit 189 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern höher als im Vorjahr. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei seit 2008 ein Minimum von 95 Einbürgerungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen ein höherer Wert registriert. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen Im Berichtsjahr wurden 50 Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

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In den letzten fünf Jahren 741 Einbürgerungen

In den Jahren 2019 bis 2023 wurden 741 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 64.4% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 17.5%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.7% und der Verleihung aufgrund StGH-Urteil (EA 6b) sowie der Adoption (EA 7a) mit jeweils 0.7%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 17.3% auf Österreich. An zweiter Stelle folgt die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 16.5%, gefolgt von Deutschland mit 11.5%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 45.2%.

Ergänzend dazu waren fast alle der insgesamt 167 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (98.7%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

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Seit dem Jahr 1971 wurden 14’777 Personen eingebürgert

Seit 1971 wurden insgesamt 8’568 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 31.4% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.3% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.7%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 31.4% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.3% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) erhielten 0.8% und durch Legitimation (EA 8a) 0.9% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.2%. Die Tabelle 5.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'568 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1971 insgesamt 6’209 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 14’777 im In- oder im Ausland wohnhafte Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung.

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Einbürgerungen im internationalen Vergleich

Der Anteil Einbürgerungen (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2022 für Liechtenstein 1.2%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.6%.

Führend ist Schweden mit einem Anteil von 10.6%, gefolgt von Norwegen 6.7%, den Niederlanden 4.4%, Italien 4.3%, Finnland 3.5%, Spanien 3.4%, Belgien 3.3%, Portugal 3.0% und Frankreich mit 2.2%. Bei anderen europäischen Ländern bewegte sich der Anteil zwischen 0.4% und 2.1%

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

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Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes am häufigsten

Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes 61.4% (116 Personen). Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Von den infolge längerfristigen Wohnsitzes eingebürgerten Personen besassen jeweils 17 Personen vormals die österreichische und türkische, 14 die deutsche und jeweils 13 die schweizerische und serbische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Kosovo (11 Personen), Italien (8), Nordmazedonien (5), Bosnien-Herzegowina und Spanien (je 4), Frankreich, Griechenland und Kroatien (je 2) Belgien, Japan, Montenegro sowie Portugal (je 1).

Im ordentlichen Verfahren 1 von 4 Einbürgerungen

Die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren war mit 44 Personen und einem Anteil von 23.3% die zweithäufigste Einbürgerungsart. Davon waren 15 Frauen und 29 Männer. Letztmals war für diese Einbürgerungsart für das Jahr 1985 mit 47 Personen ein höherer Wert ermittelt worden.

Nach den vormaligen Staatsbürgerschaften betrachtet, waren Österreich (12), Deutschland und Bosnien-Herzegowina (je 9), die Schweiz (6) und Kosovo (3) die häufigsten.

Letztmals höherer Wert im Jahr 2008

Die Anzahl der Einbürgerungen lag im Jahr 2023 mit 189 in Liechtenstein wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern höher als im Vorjahr. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei seit 2008 ein Minimum von 95 Einbürgerungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen ein höherer Wert registriert. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen Im Berichtsjahr wurden 50 Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Verleihung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

In den letzten fünf Jahren 741 Einbürgerungen

In den Jahren 2019 bis 2023 wurden 741 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 64.4% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 17.5%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.7% und der Verleihung aufgrund StGH-Urteil (EA 6b) sowie der Adoption (EA 7a) mit jeweils 0.7%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil entfällt mit 17.3% auf Österreich. An zweiter Stelle folgt die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 16.5%, gefolgt von Deutschland mit 11.5%. Insgesamt erreichen die deutschsprachigen Nachbarländer Schweiz, Österreich und Deutschland einen Anteil von 45.2%.

Ergänzend dazu waren fast alle der insgesamt 167 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Verleihungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (98.7%). Andere Einbürgerungsarten, beispielsweise aufgrund von Legitimation oder Adoption werden bei im Ausland wohnenden Personen nur vereinzelt registriert.

Seit dem Jahr 1971 wurden 14’777 Personen eingebürgert

Seit 1971 wurden insgesamt 8’568 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert. Der Anteil der ausländischen Kinder liechtensteinischer Mütter betrug 31.4% (Einbürgerungsarten EA 6a und EA 6b). Die Einbürgerungen ausländischer Frauen, die mit einem Liechtensteiner verheiratet waren, machten 15.3% der gesamten Einbürgerungen aus (EA 3 und EA 4a). Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen von ausländischen Männern liechtensteinischer Frauen (EA 4b) betrug 5.7%. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigen Wohnsitzes (EA 5) wird mit 31.4% und der im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 9.3% berechnet. Durch Adoption (EA 7a) erhielten 0.8% und durch Legitimation (EA 8a) 0.9% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft (seit 1995 statistisch erfasst). Der Anteil der rückgebürgerten Liechtensteinerinnen (EA 1a) betrug 5.2%. Die Tabelle 5.1 enthält die entsprechende Übersicht zu den Einbürgerungen seit 1971.

Zusätzlich zu den 8'568 in Liechtenstein wohnhaften Personen wurden seit 1971 insgesamt 6’209 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert (ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter, Adoption, Legitimation und Wiederaufnahme nach stillschweigendem Verzicht). Damit erhielten seit 1971 insgesamt 14’777 im In- oder im Ausland wohnhafte Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung.

Einbürgerungen im internationalen Vergleich

Der Anteil Einbürgerungen (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2022 für Liechtenstein 1.2%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.6%.

Führend ist Schweden mit einem Anteil von 10.6%, gefolgt von Norwegen 6.7%, den Niederlanden 4.4%, Italien 4.3%, Finnland 3.5%, Spanien 3.4%, Belgien 3.3%, Portugal 3.0% und Frankreich mit 2.2%. Bei anderen europäischen Ländern bewegte sich der Anteil zwischen 0.4% und 2.1%

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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