Erhebungen & Register

Das Amt für Statistik erstellt einen Grossteil der Publikationen basierend auf administrativen Daten. Zu statistischen Zwecken werden eigene Register geführt. Stehen für eine Fragestellung keine administrativen Daten oder Registerdaten zur Verfügung, müssen diese Informationen erhoben werden.

Das Amt für Statistik führt auf Grundlage von Artikel 8 des Statistikgesetzes und von Artikel 5 bis 13 der Statistikverordnung folgende Register:

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