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Gebäude- und Wohnungsregister

Das Amt für Statistik führt auf der Grundlage von Artikel 8 des Statistikgesetzes und von Artikel 9 bis 13 der Statistikverordnung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Amt für Hochbau und Raumplanung und dem Amt für Tiefbau und Geoinformation das Liechtensteinische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Das GWR dient sowohl statistischen als auch planerischen Zwecken. Im GWR sind mindestens alle Wohngebäude zu führen. In der Praxis enthält das GWR mit wenigen Ausnahmen auch alle Nichtwohngebäude, die einer Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gemäss Baugesetz unterliegen.

Merkmale und Struktur des Registers orientieren sich eng an den Definitionen des Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters des Bundesamtes für Statistik der Schweiz (Merkmalskatalog 3.7). Ein Teil der Merkmale im Liechtensteinischen GWR ist öffentlich und steht auf dem Geodatenportal der Landesverwaltung als Kartenansicht sowie als Download zur Verfügung.

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