Glossar
Das verfügbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben. Bei den obligatorischen Ausgaben handelt es sich um die direkten Steuern (Vermögens- und Erwerbssteuer), die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/ IV-Beiträge, berufliche Vorsorge usw.), die obligatorische Krankenkassenprämie sowie Transferzahlungen an andere Haushalte (Alimente). Ebenfalls abgezogen werden die Arbeitgeberbeiträge.
Die Vermögenseinkommen bestehen aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen. Nicht enthalten sind dabei Wertzuwächse aufgrund des Haltens von Vermögenswerten (z.B. Immobilien, Kunstwerke, Wertschriften).