Bevölkerungsstand vorläufige Ergebnisse 31. Dezember 2024
40'900 Personen in der ständigen Bevölkerung
21.03.2025 – Gemäss den vorläufigen Ergebnissen der Bevölkerungsstatistik gehörten der ständigen Bevölkerung Liechtensteins am 31. Dezember 2024 insgesamt 40'900 Personen an. Gegenüber dem per 31. Dezember 2023 publizierten Bestand von 40'015 Personen in der ständigen Bevölkerung wird eine Differenz von 885 Personen respektive 2.2% berechnet.
Diese markante Zunahme der ständigen Bevölkerung ist etwa zur Hälfte auf eine für das Berichtsjahr 2024 angepasste Bevölkerungsdefinition zurückzuführen. Um die internationale Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Bevölkerungszahlen zu verbessern, wurde die Zuteilung von Personen mit ausländerrechtlichen Bewilligungen zur ständigen oder nichtständigen Bevölkerung vereinheitlicht und damit die Übereinstimmung mit internationalen Richtlinien verbessert. Die Gesamtbevölkerung ändert sich aufgrund der angepassten Bevölkerungsdefinition nicht.
Ständige Bevölkerung ist um 885 Personen höher als 2023

Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich per Ende 2024 gemäss den vorläufigen Ergebnissen der Bevölkerungsstatistik um 885 Personen respektive 2.2%. Die grosse Differenz des Bevölkerungsstandes zwischen 2023 und 2024 ist auf die per Berichtsjahr 2024 umgesetzte Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen. Im Unterschied zur bis 2023 gültigen Definition werden alle Personen mit den ausländerrechtlichen Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und Vorläufig Aufgenommene (F) ab einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten einheitlich der ständigen Bevölkerung zugeordnet. Bis 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Die Zunahme der ständigen Bevölkerung ist vor allem in Verbindung mit einem Anstieg der Anzahl von Personen mit Schutzgewährung zu sehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Liechtenstein gekommen sind. Mit der Anpassung der Bevölkerungsdefinition werden die Richtlinien der Definitionen der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 über europäische demografische Statistiken präziser umgesetzt, was die internationale Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Bevölkerungszahlen verbessert.
Die Anpassung der Definition betrifft nur einen kleinen Teil der Bevölkerung: In der ständigen Bevölkerung verfügen 1.6% über einen Bewilligungstyp, der von der Definitionsänderung potentiell betroffen ist.
Um den Effekt der Definitionsänderung respektive die davon unbeeinflusste Veränderung der Bevölkerungszahl abzuschätzen, kann der in der Sonderpublikation «Vergleich der Bevölkerungsdefinitionen – Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023» verwendete Wert von 40'457 Personen gemäss neuer Bevölkerungsdefinition verwendet werden. Das von der Definitionsänderung nicht beeinflusste Bevölkerungswachstum würde sich damit auf 1.1% anstatt 2.2% belaufen und sich im Bereich der jährlichen Zunahmen von 2007 bis 2023 bewegen, die eine Bandbreite von 0.5% bis 1.0% aufweisen. Die verbleibenden 1.1% sind auf die Definitionsänderung zurückzuführen.
Knapp zwei Drittel der Bevölkerung wohnen im Oberland

Per 31. Dezember 2024 waren 63.6% der Bevölkerung im Oberland und 36.4% im Unterland wohnhaft. Die drei bevölkerungsstärksten Gemeinden waren Schaan mit 6'290 Personen, Vaduz mit 6'031 Personen und Triesen mit 5'705 Personen.
Die höchsten Anteile an Ausländerinnen und Ausländern werden für die Gemeinden Vaduz mit 42.2%, Triesen mit 39.7% und Mauren mit 38.2% ausgewiesen. Die geringsten Anteile wiesen Triesenberg mit 23.8% sowie Schellenberg und Balzers mit jeweils 27.7% auf. Im Oberland betrug der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer gesamthaft 35.8%, im Unterland 34.1%.
35% ausländische Staatsangehörige

Die Zeitreihe der ständigen Bevölkerung zeigt die langjährige Entwicklung seit 2007. Während die Zunahme an Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner relativ kontinuierlich ist, ist bei den Ausländerinnen und Ausländern und entsprechend beim Ausländeranteil ein etwas grösserer Sprung zwischen 2023 und 2024 zu beobachten. Dieser ist grossteils auf den beschriebenen Zeitreihenbruch aufgrund der Änderung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen.
In Zahlen bedeutet dies, dass im Vorjahresvergleich für Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft eine Zunahme von 0.8% auf 26'516 Personen ausgewiesen wird. Für die Personengruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird eine Zunahme von 4.8% auf insgesamt 14’384 Personen berechnet. Der Ausländeranteil stieg damit von 34.3% im Jahr 2023 auf 35.2% im aktuellen Berichtsjahr.
Wie bereits erwähnt, sind die Zahlen des Jahres 2024 nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar, da ab dem Berichtsjahr 2024 eine neue Bevölkerungsdefinition gültig ist. Gemäss dieser werden Personen mit den ausländerrechtlichen Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Vorläufig Aufgenommen (F) und Schutzgewährung (S) ab einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten einheitlich der ständigen Bevölkerung zugerechnet. Bis und mit 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Die ausländische ständige Bevölkerung hat sich dadurch erhöht, was sich im Ausländeranteil widerspiegelt.
44% der ausländischen Bevölkerung haben die Staatsangehörigkeit eines Nachbarlandes

Von den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hatten 27.0% einen schweizerischen, 16.6% einen österreichischen und 13.6% einen deutschen Pass. Insgesamt waren 51.0% der ausländischen ständigen Bevölkerung Angehörige eines EWR-Staates. Die verbleibenden 22.0% der ausländischen ständigen Bevölkerung waren Angehörige anderer Staaten. Die häufigste Staatsangehörigkeit dieser Gruppe war die ukrainische mit einem Anteil von 3.9% an der ausländischen ständigen Bevölkerung.
Methodik & Qualität
Das Amt für Statistik wird die detaillierte Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2024 mit den definitiven Zahlen im Oktober 2025 veröffentlichen. Die Abweichung der vorläufigen Ergebnisse von den definitiven Resultaten lag bisher auf Landesebene bei +/- 15 Personen und auf Gemeindeebene bei +/- 5 Personen. Aufgrund der per Berichtsjahr 2024 angepassten Bevölkerungsdefinition, nach der Personen mit ausländerrechtlicher Bewilligung Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Vorläufig Aufgenommene (F) und Schutzgewährung (S) mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten einheitlich der ständigen Bevölkerung zugerechnet werden, fehlen Erfahrungswerte für die möglichen Abweichungen zwischen provisorischen und definitiven Ergebnissen auf Landes- und Gemeindeebene.
Als Grundlage für die Ermittlung des Bevölkerungsstandes dient das Zentrale Personenregister der Landesverwaltung. Das Ausländer- und Passamt erfasst in dieser Datenbank die Ausländerinnen und Ausländer, das Zivilstandsamt die Zivilstandsereignisse und das Amt für Statistik die Wohnadressen der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.
Aufgrund eines internen Misverständnisses erschien die Publikation einen Tag später als angekündigt.
Informationen zu Methodik und Qualität sind im entsprechenden Dokument zu diesen Statistiken im Thema «Bevölkerungsstand» zu finden.