Bevölkerungsstand per 30. Juni 2024
Gesamtbevölkerung: 41'232 Personen
19.12.2024 – Am 30. Juni 2024 zählte die liechtensteinische Gesamtbevölkerung, d.h. die ständige und nichtständige Bevölkerung, insgesamt 41'232 Personen. Im Vorjahresvergleich erhöhte sich die Gesamtbevölkerung um 1.3%, was leicht über der durchschnittlichen jährlichen Zunahme seit 2015 von 1.0% liegt. Nach Staatsbürgerschaften betrachtet, hat sich die Anzahl der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit einer jährlichen Zunahme von 0.7% weniger stark erhöht als die der Ausländerinnen und Ausländer mit 1.4%. Werden die verschiedenen Bewilligungstypen betrachtet, so hat sich die Anzahl mit 177 zusätzlichen Bewilligungen bei Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung am stärksten erhöht. An zweiter Stelle folgt die Personengruppe mit Schutzgewährung (Bewilligungstyp S), die sich um 163 Personen auf 648 Personen erhöht hat. Dabei handelt es sich um Personen, die aufgrund des Ukraine-Krieges nach Liechtenstein gekommen sind.
Verschiebung von der nichtständigen in die ständige Bevölkerung

Mitte 2024 gehörten der liechtensteinischen Gesamtbevölkerung 41'232 Personen an, davon waren 40'687 Personen der ständigen und 545 Personen der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr nahm in der ständigen Bevölkerung die Anzahl der Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft um 1.0% und jene mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 4.6% zu. Die deutliche Zunahme von Ausländerinnen und Ausländer in der ständigen Bevölkerung ist auf die Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen. Um die internationale Vergleichbarkeit der Bevölkerungszahlen zu verbessern, werden ab dem Berichtsjahr 2024 Personen mit den Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und Vorläufig Aufgenommen (F) einheitlich, d.h. basierend auf der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung, zugeteilt. Personen, die 12 Monate und länger im Land sind werden der ständigen und Personen, die weniger als 12 Monate im Land sind, der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Nach der vorherigen Definition (seit 1999) wurden Personen mit Bewilligungen S und N grundsätzlich der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer L oder F Bewilligung abhängig von der Aufenthaltsdauer der ständigen oder nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde Betroffenen vorübergehend Schutz gewährt und die Personen bleiben oft länger als ein Jahr in Liechtenstein. Mit der Änderung der Bevölkerungsdefinition zählen diese Personen nun zur ständigen Bevölkerung, was deren auffallenden Anstieg erklärt. Ein Vergleich der Werte vom Vorjahr mit dem Berichtsjahr verdeutlicht den Rückgang der nichtständigen Bevölkerung bei gleichzeitiger Zunahme der ausländischen ständigen Bevölkerung. In der Folge hat sich der Ausländeranteil der ständigen Bevölkerung von 34.3% auf 35.1% erhöht.
Detailliertere Ausführungen zu den Änderungen der Definition und den Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen sind im Dokument Methodik und Qualität und in der Sonderpublikation zum Vergleich der neuen und alten Bevölkerungsdefinition per Stichtag 31. Dezember 2023 zu finden.
Bevölkerungswachstum von 897 Personen

Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich im Vorjahresvergleich per 30. Juni 2024 um 897 Personen respektive 2.3% auf 40’687 Personen. Diese Zunahme liegt über dem Mittel der Zunahmen seit 2015 von 0.9% pro Jahr. Gemäss den Erläuterungen zur vorherigen Grafik, ist das überdurchschnittliche Wachstum der ständigen Bevölkerung eine Folge der Anpassung der Bevölkerungsdefinition.
Nach Gemeinden betrachtet, hat sich deren ständige Bevölkerung um 0.5% bis 3.5% erhöht, wobei das Maximum für Triesen und das Minimum für Gamprin berechnet wird. Einzig Schellenberg verzeichnet im Vorjahresvergleich mit ‑0.4% eine Abnahme der ständigen Bevölkerung. Insgesamt ist das Oberland mit einer Zunahme von 2.8% stärker gewachsen als das Unterland mit 1.3%.
648 Personen mit Bewilligungstyp S - Schutzgewährung

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine steigt die Anzahl der Personen mit Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) markant. Innert Jahresfrist erhöhte sich die ausländische Gesamtbevölkerung um 251 Personen auf 14’826 Personen. Gegenüben dem Vorjahr 2023 hat sich die Zahl der Personen mit gültigen Bewilligungen des Typs S um 33.6% auf insgesamt 648 erhöht. Die Anzahl der Bewilligungen für Kurzaufenthalt (L) nimmt seit 2022 leicht ab, von 418 Bewilligungen auf 399 Bewilligungen im Berichtsjahr. Die Bewilligungen F und N, die für vorläufig Aufgenommene und Personen im Asylprozess ausgestellt werden, sind mit 40 Bewilligungen von geringerer Relevanz.
Die Zuteilung der Personen mit den Bewilligungstypen F, L, N und S zur ständigen respektive nichtständigen Bevölkerung wird mit der Umsetzung der angepassten Bevölkerungsdefinition im Berichtsjahr 2024 einheitlich gehandhabt. Details zu den Unterschieden der Bevölkerungsdefinition seit 1999 und ab 2024 sind der entsprechenden Sonderpublikation zu entnehmen.
Schweiz, Österreich und Deutschland sind die häufigsten Staatsbürgerschaften

Knapp zwei Drittel der 40'687 Personen der ständigen Bevölkerung per 30. Juni 2024 verfügen über die liechtensteinische Staatsangehörigkeit. Bei den 14'281 ausländischen Staatsangehörigen ist die schweizerische Staatsbürgerschaft mit 27.1% am häufigsten vertreten. Es folgen mit 16.6% die österreichischen, mit 13.5% die deutschen und mit 8.4% die italienischen Staatsangehörigen. Die Anteile weiteren Staatsbürgerschaften sind mit weniger als 5% vertreten, wobei Personen mit einem ukrainischen Pass – die sich in der Regel mit einer Bewilligung zur Schutzgewährung – in Liechtenstein aufhalten, 3.4% der ausländischen ständigen Bevölkerung Liechtensteins stellen.
Methodik & Qualität
Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht es, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.
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Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.