Vergleich der Bevölkerungsdefinitionen - Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023

Anpassung Bevölkerungsdefinition: Verschiebung von der nichtständigen zur ständigen Bevölkerung

16.12.2024 – Das Amt für Statistik verwendet für die Bevölkerungsstatistik ein Konzept mit einer Aufteilung in ständige und nichtständige Bevölkerung. Dieses basiert auf Vorgaben des statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat), welche in der Verordnung (EU) 1260/2013 festgelegt sind. Seit 1999 ist die liechtensteinische Umsetzung der Bevölkerungsdefinition unverändert, für das Berichtsjahr 2024 erfolgt eine Anpassung. Damit der Effekt der geplanten Änderung sichtbar wird, wird in der vorliegenden Publikation ein Vergleich der Bevölkerungszahlen per 31. Dezember 2023 nach der bisherigen alten und der zukünftigen neuen Definition zusammengestellt. Die offiziellen Bevölkerungszahlen des Amts für Statistik für das Jahr 2023 sind jene nach der bisherigen Definition.

Auswirkungen der Anpassung der Bevölkerungsdefinition

Anlass zur Anpassung der Definition ist die Zunahme an ausgestellten Bewilligungen zur Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) für Personen, die aufgrund des Ukraine-Krieges nach Liechtenstein gekommen sind. Bislang wurde dieser Bewilligungstyp unabhängig von weiteren Merkmalen wie der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Dasselbe gilt für Personen im Asylprozess (Bewilligungstyp N). In den meisten EWR-Ländern und auch in der Schweiz wird dies anders gehandhabt, weshalb die Vergleichbarkeit der offiziellen Bevölkerungszahlen diesbezüglich eingeschränkt ist.

Gemäss den europäischen Vorgaben zählen Personen zur ständigen Bevölkerung (Wohnbevölkerung) eines Gebietes, wenn ihr üblicher Aufenthaltsort zu einem Zeitpunkt im Gebiet liegt und…

  1. … sie während eines Zeitraumes von mindestens 12 Monaten ununterbrochen im Gebiet gewohnt haben; oder
  2. … sie während der letzten 12 Monate ins Gebiet gekommen sind und die Absicht haben, mindestens ein Jahr zu bleiben.

Da sowohl der übliche Aufenthaltsort als auch die Bleibeabsicht in der Regel nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, werden andere Attribute wie der registrierte Wohnsitz oder die Gültigkeitsdauer von Bewilligungen verwendet. Die entsprechenden Methoden unterscheiden sich von Land zu Land.

Da der Bewilligungstyp S seit Einführung der aktuellen Bevölkerungsdefinition 1999 nicht verwendet wurde und da die Zahl der insgesamt potentiell von der Änderung betroffenen Personen relativ zur Gesamtbevölkerung in den vergangenen Jahren klein war, spielte diese Handhabung bisher keine grosse Rolle. Mit dem starken Anstieg der betroffenen Personen nach dem Jahr 2022 liegt die Differenz nun über 1%. Die Bevölkerungsdefinition wird per Berichtsjahr 2024 deshalb insofern angepasst, als bei den Bewilligungstypen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und vorläufig Aufgenommene (F) die Aufenthaltsdauer neu einheitlich basierend auf dem Eintrag der amtlichen Adresse im Einwohnerregister berechnet wird. Personen mit diesen Bewilligungstypen, die weniger als 12 Monate ununterbrochen im Land Wohnsitz haben, werden der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten oder länger der ständigen Bevölkerung zugeteilt. Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und mit den Bewilligungstypen Niederlassung (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) werden wie bisher ohne weitere Kriterien der ständigen Bevölkerung zugeteilt.

Die Grafik illustriert die Auswirkungen: unverändert ist neben der Gesamtbevölkerung die Kategorie der ständigen Bevölkerung mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft. Die Verschiebung betrifft Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die nach neuer Definition häufiger der ständigen anstatt der nichtständigen Bevölkerung zugeordnet werden. Per 31. Dezember 2023 gehörten dieser Gruppe insgesamt 14'698 Personen an, wobei mit der Anwendung der neuen Definition 442 Personen respektive 3.0% der ständigen Bevölkerung statt der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt werden.

Weitere Details zur Anpassung der Definition der Bevölkerung finden sich auf dem entsprechenden Faktenblatt im Tab «Methodik & Qualität».

 

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Ständige Bevölkerung in fast allen Gemeinden höher

Mit Anwendung der neuen Bevölkerungsdefinition und der Registrierung der Personen mit Bewilligung S in den Gemeinden, in denen die Personen tatsächlich Wohnsitz haben, liegt die ständige Bevölkerung mit Ausnahme von Planken in allen Gemeinden höher. Die Unterschiede bewegen sich zwischen 0.2% und 2.0%, wobei der Minimalwert für Schellenberg und der Maximalwert für Triesen ausgewiesen wird.

Auf der nächsthöheren Ebene lässt sich mit 1.5% im Oberland ein grösserer Unterschied als im Unterland mit 0.5% beobachten. In absoluten Zahlen werden im Oberland insgesamt 368 Personen und im Unterland 74 Personen zusätzlich in der ständigen Bevölkerung ausgewiesen werden.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass mit der Umsetzung der neuen Definition die Erfassung der Personen der Personen mit Bewilligungstyp (S) verbessert wurde. Bislang wurden diese Personen in der Regel in Vaduz registriert und ihr tatsächlicher Wohnort nicht im Einwohnerregister erfasst. Neu werden die Adressen aktualisiert, so dass die Personen in der jeweiligen Wohngemeinde erfasst sind. Aus diesem Grund zeigt sich mit der neuen Definition und der neuen Erfassungspraxis per 31. Dezember 2023 in der Gemeinde Vaduz eine kleinere Gesamtbevölkerung, d.h. die Summe der ständigen und nicht ständigen Bevölkerung, von 6'270 Personen statt 6'575 Personen gemäss alter Definition und Erfassungspraxis. In allen anderen Gemeinden, wiederum mit Ausnahme von Planken, liegt die Gesamtbevölkerung dagegen höher.

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Verschiebung ist je nach Aufenthaltstyp unterschiedlich

Nachdem Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und den Bewilligungstypen Niedergelassene (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) sowohl nach bisheriger als auch nach neuer Definition der ständigen Bevölkerung zugerechnet werden, sind für die Unterschiede nur jene Bewilligungstypen relevant, bei denen eine Zuordnung zur nichtständigen Bevölkerung möglich ist. Es handelt sich dabei um Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L), im Asylprozess (N), vorläufig Aufgenommene (F) und Personen mit Schutzgewährung (S).

Die Grafik zeigt die Auswirkungen durch die Anpassung der Bevölkerungsdefinition in den verschiedenen Bewilligungskategorien. Die grösste Veränderung ist mit einer Verschiebung von 350 Personen beim Bewilligungstyp (S) zu beobachten. Bei 60.2% aller Personen mit diesem Bewilligungstyp führt die Anwendung der neuen Definition zu einer Einteilung in die ständige Bevölkerung. An zweiter Stelle sind die Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter (Bewilligungstyp L) zu finden: Von den insgesamt 387 Personen mit einer entsprechenden Bewilligung gehören nach neuer Definition 25.8% der ständigen Bevölkerung an. Nach bisheriger Definition fällt der Anteil mit 5.7% deutlich tiefer aus. Der Gruppe mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung gehören vorwiegend Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Au-Pair-Angestellte an. Der Grund für die Verschiebung von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen in die nichtständige Bevölkerung liegt in den Vereinfachungen für die Bevölkerungsdefinition (Wegfall von Ausnahmen für Zulassungsgrund, Verwendung der Amtlichen Adresse für Aufenthaltsdauer). Die weiteren Bewilligungstypen (N, F) sind jeweils für weniger als 30 Personen ausgestellt und stellen daher nur einen kleinen Teil der Gesamtbevölkerung.

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Auswirkungen der Anpassung der Bevölkerungsdefinition

Anlass zur Anpassung der Definition ist die Zunahme an ausgestellten Bewilligungen zur Schutzgewährung (Bewilligungstyp S) für Personen, die aufgrund des Ukraine-Krieges nach Liechtenstein gekommen sind. Bislang wurde dieser Bewilligungstyp unabhängig von weiteren Merkmalen wie der Aufenthaltsdauer in Liechtenstein der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. Dasselbe gilt für Personen im Asylprozess (Bewilligungstyp N). In den meisten EWR-Ländern und auch in der Schweiz wird dies anders gehandhabt, weshalb die Vergleichbarkeit der offiziellen Bevölkerungszahlen diesbezüglich eingeschränkt ist.

Gemäss den europäischen Vorgaben zählen Personen zur ständigen Bevölkerung (Wohnbevölkerung) eines Gebietes, wenn ihr üblicher Aufenthaltsort zu einem Zeitpunkt im Gebiet liegt und…

  1. … sie während eines Zeitraumes von mindestens 12 Monaten ununterbrochen im Gebiet gewohnt haben; oder
  2. … sie während der letzten 12 Monate ins Gebiet gekommen sind und die Absicht haben, mindestens ein Jahr zu bleiben.

Da sowohl der übliche Aufenthaltsort als auch die Bleibeabsicht in der Regel nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, werden andere Attribute wie der registrierte Wohnsitz oder die Gültigkeitsdauer von Bewilligungen verwendet. Die entsprechenden Methoden unterscheiden sich von Land zu Land.

Da der Bewilligungstyp S seit Einführung der aktuellen Bevölkerungsdefinition 1999 nicht verwendet wurde und da die Zahl der insgesamt potentiell von der Änderung betroffenen Personen relativ zur Gesamtbevölkerung in den vergangenen Jahren klein war, spielte diese Handhabung bisher keine grosse Rolle. Mit dem starken Anstieg der betroffenen Personen nach dem Jahr 2022 liegt die Differenz nun über 1%. Die Bevölkerungsdefinition wird per Berichtsjahr 2024 deshalb insofern angepasst, als bei den Bewilligungstypen Kurzaufenthalter (L), Asylbewerber (N), Schutzgewährung (S) und vorläufig Aufgenommene (F) die Aufenthaltsdauer neu einheitlich basierend auf dem Eintrag der amtlichen Adresse im Einwohnerregister berechnet wird. Personen mit diesen Bewilligungstypen, die weniger als 12 Monate ununterbrochen im Land Wohnsitz haben, werden der nichtständigen Bevölkerung und Personen mit einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten oder länger der ständigen Bevölkerung zugeteilt. Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und mit den Bewilligungstypen Niederlassung (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) werden wie bisher ohne weitere Kriterien der ständigen Bevölkerung zugeteilt.

Die Grafik illustriert die Auswirkungen: unverändert ist neben der Gesamtbevölkerung die Kategorie der ständigen Bevölkerung mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft. Die Verschiebung betrifft Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die nach neuer Definition häufiger der ständigen anstatt der nichtständigen Bevölkerung zugeordnet werden. Per 31. Dezember 2023 gehörten dieser Gruppe insgesamt 14'698 Personen an, wobei mit der Anwendung der neuen Definition 442 Personen respektive 3.0% der ständigen Bevölkerung statt der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt werden.

Weitere Details zur Anpassung der Definition der Bevölkerung finden sich auf dem entsprechenden Faktenblatt im Tab «Methodik & Qualität».

 

Ständige Bevölkerung in fast allen Gemeinden höher

Mit Anwendung der neuen Bevölkerungsdefinition und der Registrierung der Personen mit Bewilligung S in den Gemeinden, in denen die Personen tatsächlich Wohnsitz haben, liegt die ständige Bevölkerung mit Ausnahme von Planken in allen Gemeinden höher. Die Unterschiede bewegen sich zwischen 0.2% und 2.0%, wobei der Minimalwert für Schellenberg und der Maximalwert für Triesen ausgewiesen wird.

Auf der nächsthöheren Ebene lässt sich mit 1.5% im Oberland ein grösserer Unterschied als im Unterland mit 0.5% beobachten. In absoluten Zahlen werden im Oberland insgesamt 368 Personen und im Unterland 74 Personen zusätzlich in der ständigen Bevölkerung ausgewiesen werden.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass mit der Umsetzung der neuen Definition die Erfassung der Personen der Personen mit Bewilligungstyp (S) verbessert wurde. Bislang wurden diese Personen in der Regel in Vaduz registriert und ihr tatsächlicher Wohnort nicht im Einwohnerregister erfasst. Neu werden die Adressen aktualisiert, so dass die Personen in der jeweiligen Wohngemeinde erfasst sind. Aus diesem Grund zeigt sich mit der neuen Definition und der neuen Erfassungspraxis per 31. Dezember 2023 in der Gemeinde Vaduz eine kleinere Gesamtbevölkerung, d.h. die Summe der ständigen und nicht ständigen Bevölkerung, von 6'270 Personen statt 6'575 Personen gemäss alter Definition und Erfassungspraxis. In allen anderen Gemeinden, wiederum mit Ausnahme von Planken, liegt die Gesamtbevölkerung dagegen höher.

Verschiebung ist je nach Aufenthaltstyp unterschiedlich

Nachdem Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und den Bewilligungstypen Niedergelassene (C), Daueraufenthalt (D), Jahresaufenthalt (B) und Zöllnerinnen und Zöllner (Z) sowohl nach bisheriger als auch nach neuer Definition der ständigen Bevölkerung zugerechnet werden, sind für die Unterschiede nur jene Bewilligungstypen relevant, bei denen eine Zuordnung zur nichtständigen Bevölkerung möglich ist. Es handelt sich dabei um Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L), im Asylprozess (N), vorläufig Aufgenommene (F) und Personen mit Schutzgewährung (S).

Die Grafik zeigt die Auswirkungen durch die Anpassung der Bevölkerungsdefinition in den verschiedenen Bewilligungskategorien. Die grösste Veränderung ist mit einer Verschiebung von 350 Personen beim Bewilligungstyp (S) zu beobachten. Bei 60.2% aller Personen mit diesem Bewilligungstyp führt die Anwendung der neuen Definition zu einer Einteilung in die ständige Bevölkerung. An zweiter Stelle sind die Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter (Bewilligungstyp L) zu finden: Von den insgesamt 387 Personen mit einer entsprechenden Bewilligung gehören nach neuer Definition 25.8% der ständigen Bevölkerung an. Nach bisheriger Definition fällt der Anteil mit 5.7% deutlich tiefer aus. Der Gruppe mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung gehören vorwiegend Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Au-Pair-Angestellte an. Der Grund für die Verschiebung von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen in die nichtständige Bevölkerung liegt in den Vereinfachungen für die Bevölkerungsdefinition (Wegfall von Ausnahmen für Zulassungsgrund, Verwendung der Amtlichen Adresse für Aufenthaltsdauer). Die weiteren Bewilligungstypen (N, F) sind jeweils für weniger als 30 Personen ausgestellt und stellen daher nur einen kleinen Teil der Gesamtbevölkerung.

Methodik & Qualität

Die Sonderpublikation zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition ist keine reguläre Statistik, sondern zeigt die Auswirkungen der für das Berichtsjahr 2024 geplanten Anpassung der Bevölkerungsdefinition anhand des Bevölkerungsstands per 31. Dezember 2023 auf. Aus diesem Grund werden anstatt eines «Methodik & Qualität»-Dokuments die Änderungen auf einem Faktenblatt dokumentiert.