Glossar
Der Begriff "Solaranlagen" umfasst thermische Sonnenkollektoren (für Wärmenutzung) sowie Photovoltaikanlagen (für Stromproduktion). Sind Solaranlagen Bestandteil eines Neubaugesuchs, werden diese bei Erteilung der Baubewilligung von der Baubehörde erfasst. Nachträgliche Installationen sind anzeigepflichtig und werden zum Zeitpunkt der Freigabe des Bauprojekts erfasst.