Einbürgerungen, Registrierungen

Einbürgerungen von in Liechtenstein und im Ausland wohnhaften Personen nach den verschiedenen Einbürgerungsarten werden aus administrativen Daten erhoben. Sie werden jährlich 12 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres veröffentlicht.

Einbürgerungen, Registrierungen 2025

221 Eingebürgerte und als Landesbürger registrierte Personen

28.08.2026 – Im Jahr 2025 wurden insgesamt 221 Personen einbürgert oder deren liechtensteinisches Landesbürgerrecht registriert. 183 Personen bzw. 82.8% verfügten über einen Wohnsitz in Liechtenstein und 38 Personen bzw. 17.2% waren mit einem ausländischen Wohnsitz gemeldet.

Von den 183 in Liechtenstein wohnhaften Personen erhielten 65.0% die liechtensteinische Staatsbürgerschaft infolge längerfristigen Wohnsitzes. Weitere 16.9% wurden infolge Eheschliessung und 15.3% auf Basis des ordentlichen Verfahrens (Bürgerabstimmung) eingebürgert. Zudem wurden 1.1% (zwei Personen) durch ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter und 1.6% (drei Personen) durch Adoption registriert.

Zwei von drei Einbürgerungen basieren auf dem längerfristigen Wohnsitz

Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Einbürgerungen «infolge längerfristigen Wohnsitzes» bei den insgesamt 183 Fällen (Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein) 65.0%, respektive 119 Personen. Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Letztmals wurde für diese Einbürgerungsart im Jahr 2017 mit 123 Personen ein höherer Wert ausgewiesen.

Von den «infolge längerfristigen Wohnsitzes» eingebürgerten Personen besassen 24 Personen vormals die schweizerische, 17 die türkische, 16 die deutsche und jeweils 12 die kosovarische oder österreichische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Italien und Nordmazedonien (je 9 Personen), Serbien (5), Bosnien-Herzegowina (4), Portugal (3), Slowenien und Spanien (je 2), China, Frankreich, Kroatien und Ungarn (je 1).

 

Registrierungen des liechtensteinischen Landesbürgerrechts sind selten

Das liechtensteinische Landesbürgerrecht kann durch Einbürgerung oder durch Registrierung erlangt werden. Die Grafik illustriert die Verteilung der verschiedenen Varianten, wobei der Registrierung die Kategorien «Ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter» und «Adoption» zugeordnet sind. Diese beiden Kategorien sind allerdings selten und hatten in den letzten 10 Jahren weniger als 5% Anteil am Total. Der Grossteil des liechtensteinischen Landesbürgerrechts wird über die Einbürgerungsarten «infolge längerfristigem Wohnsitz» und «im ordentlichen Verfahren» vergeben. Auf diese beiden Varianten entfielen in den letzten 10 Jahren ein Anteil von 77% bis 87%. Die weiteren Einbürgerungen, welche durch Heirat erlangt werden, sind weniger häufig und lagen seit 2016 bei einem Minimum von 11.6% und einem Maximum von 21.9%.

Insgesamt 221 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts

In der Grafik werden die Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts von Personen mit Wohnsitz im In- und Ausland dargestellt, wobei für das im Berichtsjahr 2025 insgesamt 221 Fälle gezählt wurden. In den letzten 10 Jahren erlangten jährlich im Durchschnitt 196 Personen im In- oder Ausland das liechtensteinische Landesbürgerrecht. Mit einem Anteil von 80% und mehr verfügte die Mehrheit über einen Wohnsitz in Liechtenstein.

Die Anzahl der Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts war im Jahr 2025 mit 183 in Liechtenstein wohnhaften Personen sehr ähnlich wie im Vorjahr mit 182 Einbürgerungen bzw. Registrierungen. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in der Zeitreihe ein Minimum von 95 Einbürgerungen bzw. Registrierungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen und Registrierungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen und Registrierungen ein höherer Wert ausgewiesen. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts. Im Berichtsjahr wurden 38 Registrierungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfasst. Ein tieferer Wert wurde letztmals im Jahr 2022 mit 21 Registrierungen verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Registrierung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

Seit 2021 wurden 880 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts gezählt

In den Jahren 2021 bis 2025 wurden 880 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert oder deren Landesbürgerrecht registriert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 62.4% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 19.5%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.8%, der Adoption (EA 7a) mit 0.7% und der Registrierung aufgrund StGH-Urteils (EA 6b) mit 0.6%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil wird mit 18.6% für Österreich berechnet. An zweiter und dritter Stelle folgen die deutsche respektive schweizerische Staatsbürgerschaft mit sehr ähnlichen Anteilen von mit 15.7% und 15.0%. Insgesamt entfallen auf die umliegenden deutschsprachigen Länder Schweiz, Österreich und Deutschland mit einem Anteil von 49.3% fast die Hälfte der Fälle.

Ergänzend dazu waren alle der insgesamt 217 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Registrierungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter. Andere Arten, beispielsweise aufgrund von Adoption wurden bei im Ausland wohnenden Personen in den letzten fünf Jahren keine registriert.

Liechtenstein liegt bei den Einbürgerungen und Registrierungen unter dem europäischen Durchschnitt

Der Anteil Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2024 für Liechtenstein 1.3%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern, ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.7%.

Der höchste Wert ergibt sich für Schweden mit einem Anteil von 7.6%, gefolgt von Norwegen mit 4.3% und Italien mit 4.1%. Zwischen 3% und 4% werden für die Länder Spanien, Niederlande, Polen, Belgien und Finnland ausgewiesen. Irland ist mit 2.9% direkt über dem europäischen Durchschnitt einsortiert. Alle anderen Länder liegen darunter, wobei für Estland, Bulgarien und Litauen mit 0.3% respektive 0.1% die tiefsten Werte berechnet werden.

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich unter anderem durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

Zwei von drei Einbürgerungen basieren auf dem längerfristigen Wohnsitz

Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Einbürgerungen «infolge längerfristigen Wohnsitzes» bei den insgesamt 183 Fällen (Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein) 65.0%, respektive 119 Personen. Diese Einbürgerungsart war damit die häufigste. Letztmals wurde für diese Einbürgerungsart im Jahr 2017 mit 123 Personen ein höherer Wert ausgewiesen.

Von den «infolge längerfristigen Wohnsitzes» eingebürgerten Personen besassen 24 Personen vormals die schweizerische, 17 die türkische, 16 die deutsche und jeweils 12 die kosovarische oder österreichische Staatsbürgerschaft. Weitere Herkunftsländer waren Italien und Nordmazedonien (je 9 Personen), Serbien (5), Bosnien-Herzegowina (4), Portugal (3), Slowenien und Spanien (je 2), China, Frankreich, Kroatien und Ungarn (je 1).

 

Registrierungen des liechtensteinischen Landesbürgerrechts sind selten

Das liechtensteinische Landesbürgerrecht kann durch Einbürgerung oder durch Registrierung erlangt werden. Die Grafik illustriert die Verteilung der verschiedenen Varianten, wobei der Registrierung die Kategorien «Ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter» und «Adoption» zugeordnet sind. Diese beiden Kategorien sind allerdings selten und hatten in den letzten 10 Jahren weniger als 5% Anteil am Total. Der Grossteil des liechtensteinischen Landesbürgerrechts wird über die Einbürgerungsarten «infolge längerfristigem Wohnsitz» und «im ordentlichen Verfahren» vergeben. Auf diese beiden Varianten entfielen in den letzten 10 Jahren ein Anteil von 77% bis 87%. Die weiteren Einbürgerungen, welche durch Heirat erlangt werden, sind weniger häufig und lagen seit 2016 bei einem Minimum von 11.6% und einem Maximum von 21.9%.

Insgesamt 221 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts

In der Grafik werden die Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts von Personen mit Wohnsitz im In- und Ausland dargestellt, wobei für das im Berichtsjahr 2025 insgesamt 221 Fälle gezählt wurden. In den letzten 10 Jahren erlangten jährlich im Durchschnitt 196 Personen im In- oder Ausland das liechtensteinische Landesbürgerrecht. Mit einem Anteil von 80% und mehr verfügte die Mehrheit über einen Wohnsitz in Liechtenstein.

Die Anzahl der Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts war im Jahr 2025 mit 183 in Liechtenstein wohnhaften Personen sehr ähnlich wie im Vorjahr mit 182 Einbürgerungen bzw. Registrierungen. Die Grafik illustriert, dass die Einbürgerungszahl über die Jahre relativ stark schwankt, wobei in der Zeitreihe ein Minimum von 95 Einbürgerungen bzw. Registrierungen im Jahr 2010 und 2023 ein Maximum von 189 Einbürgerungen und Registrierungen ausgewiesen wird. Letztmals wurde im Jahr 2008 mit 250 Einbürgerungen und Registrierungen ein höherer Wert ausgewiesen. Die Abnahme in den Folgejahren ist zumindest zu einem Teil auf die damalige Verschärfung der allgemeinen Voraussetzungen für Einbürgerungen zurückzuführen (Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 306) vom 10. Dezember 2008).

Bei den Personen mit Wohnsitz im Ausland entfällt der Höchstwert ebenfalls auf das Jahr 2008 mit 170 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts. Im Berichtsjahr wurden 38 Registrierungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfasst. Ein tieferer Wert wurde letztmals im Jahr 2022 mit 21 Registrierungen verzeichnet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Registrierung des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter (Urteil des Staatsgerichtshofes) mit einem Anteil von 80% bis 100% in den Jahren seit 2009 die häufigste Einbürgerungsart.

Seit 2021 wurden 880 Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts gezählt

In den Jahren 2021 bis 2025 wurden 880 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingebürgert oder deren Landesbürgerrecht registriert. Der Anteil der erleichterten Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz (EA 5) war mit 62.4% weitaus am höchsten, gefolgt von der Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (EA 2) mit 19.5%, der erleichterten Einbürgerung durch Heirat (EA 4a und EA 4b) mit 16.8%, der Adoption (EA 7a) mit 0.7% und der Registrierung aufgrund StGH-Urteils (EA 6b) mit 0.6%.

In der Grafik werden die häufigsten vormaligen Staatsbürgerschaften der in Liechtenstein wohnhaften Personen dargestellt. Der grösste Anteil wird mit 18.6% für Österreich berechnet. An zweiter und dritter Stelle folgen die deutsche respektive schweizerische Staatsbürgerschaft mit sehr ähnlichen Anteilen von mit 15.7% und 15.0%. Insgesamt entfallen auf die umliegenden deutschsprachigen Länder Schweiz, Österreich und Deutschland mit einem Anteil von 49.3% fast die Hälfte der Fälle.

Ergänzend dazu waren alle der insgesamt 217 registrierten Einbürgerungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren Registrierungen des Landesbürgerrechts an ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter. Andere Arten, beispielsweise aufgrund von Adoption wurden bei im Ausland wohnenden Personen in den letzten fünf Jahren keine registriert.

Liechtenstein liegt bei den Einbürgerungen und Registrierungen unter dem europäischen Durchschnitt

Der Anteil Einbürgerungen und Registrierungen des Landesbürgerrechts (im Inland wohnhaft) an der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug im Jahr 2024 für Liechtenstein 1.3%. Vergleicht man dies mit anderen Ländern, ist dieser Anteil eher tief und liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 2.7%.

Der höchste Wert ergibt sich für Schweden mit einem Anteil von 7.6%, gefolgt von Norwegen mit 4.3% und Italien mit 4.1%. Zwischen 3% und 4% werden für die Länder Spanien, Niederlande, Polen, Belgien und Finnland ausgewiesen. Irland ist mit 2.9% direkt über dem europäischen Durchschnitt einsortiert. Alle anderen Länder liegen darunter, wobei für Estland, Bulgarien und Litauen mit 0.3% respektive 0.1% die tiefsten Werte berechnet werden.

Die unterschiedlichen Anteile ergeben sich unter anderem durch die verschiedenen Einbürgerungsbedingungen der einzelnen Länder.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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