Häusliche Gewalt
Bewertung
Bedeutung des Indikators
Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sollen beseitigt werden (Unterziel 5.2). Häusliche Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen als deren häufigste Form, verursacht erhebliches menschliches Leid, da familiär oder emotional miteinander verbundene Personen davon betroffen sind (BFS MONET 2030). Der Indikator gibt mittels der Anzahl erfasster Opfer /Beteiligter bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt, einen Hinweis auf deren Entwicklung. Er ermöglicht keine Rückschlüsse auf rechtskräftige Urteile oder Wiederholungsopfer.
Entwicklung
Analyse
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 188 Meldungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bei der Liechtensteinischen Landespolizei erfasst. Es erfolgten 55 Anzeigeerstattungen. Im Jahr 2025 betrug die erfasste Anzahl Opfer / Beteiligte häuslicher Gewalt insgesamt 72 Fälle. Die Anzahl Frauen (52), die im Jahr 2025 Opfer / Beteiligte häuslicher Gewalt waren, ist rund drei Mal grösser als die Anzahl der Männer (20). Im Bezugsjahr 2021 wurden 17 Frauen und 7 Männer als Opfer / Beteiligte häuslicher Gewalt erfasst. Im Vergleich zum Bezugsjahr hat sich die Anzahl der weiblichen Opfer / Beteiligte durch häusliche Gewalt erhöht.
Synthese
| Gewünschte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Trend | Bewertung |
| Abnahme | 2021: 17 | 2025: 52 | 205.9 | Zunahme | Negativ |
Unterziel 5.2: Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschliesslich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen.
Der Indikator zeigt die Anzahl erfasster Opfer / Beteiligte bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt getrennt nach Geschlecht an. "Intervention" meint entweder, dass die Polizei gerufen wurde oder die Person(en) am Schalter der Landespolizei erschienen waren. "Beteiligte" soll heissen, dass bei verbalen Konflikten oder Fällen ohne Anzeige nicht immer klar nach Opfer- und Täter/in unterschieden werden kann.
Die internationale Definition zur häuslichen Gewalt umfasst: «alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte» (Istanbul-Konvention- erläuternder Bericht, S.5).
Die UN verwendet den Indikator Anteil der Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten physischer, sexueller oder psychischer Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Intimpartner/innen ausgesetzt waren. Eurostat verwendet den Indikator körperliche oder sexuelle Gewalt gegen Frauen. Das Bundesamt für Statistik Schweiz verwendet den Indikator häusliche Gewalt.
Jahresbericht der Liechtensteinischen Landespolizei