Glossar
Bauprojekte für Bauten gemäss Art. 72 des Baugesetzes unterliegen einer Bewilligungspflicht und werden im Bewilligungsverfahren durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung, die Veränderung und der Abbruch von Bauten und Anlagen, die Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung, die Errichtung von Parkplätzen und Privatstrassen sowie Haustechnikanlagen über 3 kW sowie Baugesuche für Projekte ausserhalb der Bauzonen.