Bevölkerungsbewegung 2024

Gesamtwanderungssaldo von 832 Personen

10.12.2025 – Am 1. Januar 2024 betrug die ständige Bevölkerung Liechtensteins 40’015 Personen. Im Berichtsjahr wurden 341 Geburten und 302 Todesfälle registriert, wodurch sich ein natürliches Bevölkerungswachstum von 39 Personen ergibt. Zudem wurden bis zum Jahresende 1’300 Personen als eingewandert und 467 Personen als ausgewandert erfasst.

In Summe wird für 2024 ein Gesamtwanderungssaldo von 832 Personen berechnet. Dieser Wert liegt deutlich über dem Mittelwert der letzten 10 Jahre (2014 bis 2023) für die ein durchschnittlicher Gesamtwanderungssaldo von 200 Personen ausgewiesen wird.

Die markante Zunahme des Gesamtwanderungssaldos ist vor allem ein Effekt der Anpassung der Bevölkerungsdefinition, welche ab dem Berichtsjahr 2024 gültig ist und zu einer deutlichen Zunahme der ständigen Bevölkerung geführt hat.

Bevölkerung nimmt um 871 Personen zu

Bedingt durch das natürliche Bevölkerungswachstum von 39 Personen (Geburtenüberschuss) und den Gesamtwanderungssaldo von 832 Personen erhöhte sich die ständige Bevölkerung um 871 Personen und erreichte am 31. Dezember 2024 den Stand von 40’886 Personen.

Die deutliche Zunahme des Gesamtwanderungssaldos ist unter anderem auf die Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen, die ab dem Berichtsjahr 2024 gültig ist.

Im Unterschied zur bis 2023 gültigen Definition werden alle Personen mit ausländerrechtlichen Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), vorläufig Aufgenommene (F), Asylbewerber (N) und Schutzbedürftige (S) ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten der ständigen Bevölkerung zugeordnet. Bis 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Die weiteren Kennwerte, die für die Berechnung des Gesamtwanderungssaldos verwendet werden, wie bspw. Lebendgeborene, Gestorbene und Ausgewanderte, sind im langjährigen Vergleich unauffällig.

Weitere Details zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition finden sich in der Sonderpublikation "Vergleich der Bevölkerungsdefinitionen - Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023" im Statistikportal unter https://www.statistikportal.li/de/themen/bevoelkerung/bevoelkerungsstand.

Bevölkerung nimmt um 871 Personen zu

Bedingt durch das natürliche Bevölkerungswachstum von 39 Personen (Geburtenüberschuss) und den Gesamtwanderungssaldo von 832 Personen erhöhte sich die ständige Bevölkerung um 871 Personen und erreichte am 31. Dezember 2024 den Stand von 40’886 Personen.

Die deutliche Zunahme des Gesamtwanderungssaldos ist unter anderem auf die Anpassung der Bevölkerungsdefinition zurückzuführen, die ab dem Berichtsjahr 2024 gültig ist.

Im Unterschied zur bis 2023 gültigen Definition werden alle Personen mit ausländerrechtlichen Bewilligungen Kurzaufenthalter (L), vorläufig Aufgenommene (F), Asylbewerber (N) und Schutzbedürftige (S) ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten der ständigen Bevölkerung zugeordnet. Bis 2023 wurden Personen mit den Bewilligungen N und S unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugeteilt. Die weiteren Kennwerte, die für die Berechnung des Gesamtwanderungssaldos verwendet werden, wie bspw. Lebendgeborene, Gestorbene und Ausgewanderte, sind im langjährigen Vergleich unauffällig.

Weitere Details zur Anpassung der Bevölkerungsdefinition finden sich in der Sonderpublikation "Vergleich der Bevölkerungsdefinitionen - Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023" im Statistikportal unter https://www.statistikportal.li/de/themen/bevoelkerung/bevoelkerungsstand.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.

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