Gemäss Angaben des Amtes für Statistik wurden im Jahr 2015 112 in Liechtenstein wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren 66 Personen weniger als im Vorjahr.
60.7% der Eingebürgerten erhielten infolge längerfristigem Wohnsitz die liechtensteinische Staatsbürgerschaft und 20.5% wurden infolge Eheschliessung eingebürgert. 17.0% wurden im ordentlichen Verfahren (Bürgerabstimmung), 1.8% durch Einbürgerung ausländischer Kinder liechtensteinischer Mütter eingebürgert. Es wurden keine Einbürgerungen durch Legitimation oder Adoption verzeichnet.