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Resultate (118)
Auf Versicherungsprämien wird gemäss dem geltenden Steuergesetz eine Abgabe erhoben, sofern die schweizerische Stempelgesetzgebung keine Anwendung findet. Gegenstand der Abgabe sind die Prämienzahlungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses, sofern das versicherte Risiko im Inland belegen ist, d.h. inländisches Recht für den Versicherungsvertrag zur Anwendung gelangt. Abgabepflichtig sind Versicherungsunternehmen, die im Inland das Versicherungsgeschäft betreiben. Der Abgabesatz beträgt 5% der Barprämie, für Lebensversicherungen beträgt sie 2.5% der Barprämie. Von der Abgabe ausgenommen sind u.a. die Prämienzahlungen für Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Arbeitslosenversicherungen sowie verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Die Abgabe auf Versicherungsprämien findet erstmals Anwendung für Prämien, die im Jahr 2011 entrichtet werden.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die anderen Forderungen umfassen die Positionen Währungsgold und Sonderziehungsrechte (AF.1), Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme (AF.6), Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen (AF.7) und Sonstige Forderungen (AF.8). Währungsgold und Sonderziehungsrechte sind im Fall Liechtenstein nicht relevant.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Die anderen Verbindlichkeiten umfassen die Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme (AF.6), Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen (F.7) und die Sonstigen Verbindlichkeiten (AF.8).
Öffentliche Finanzen
DE EN
Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds (F.5) sind Restforderungen auf die Vermögenswerte der institutionellen Einheiten, die die Finanzinstrumente ausgegeben haben.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Das Arbeitnehmerentgelt umfasst alle Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber als Entgelt für geleistete Arbeit an einen Arbeitnehmer erbracht werden.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Ausschüttungen sind Vermögenseinkommen, die die Eigentümer von Aktien und anderen Anteilsrechten als Gegenleistung dafür erhalten, dass sie Kapitalgesellschaften finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Typisches Beispiel sind Dividendenzahlungen.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Bargeld und Einlagen (AF.2) sind das im Umlauf befindliche Bargeld sowie Einlagen bei Banken, in Landeswährung und in Fremdwährung. Transaktionen mit Bargeld und Einlagen (F.2) betreffen den Zugang oder Abgang von im Umlauf befindlichem Bargeld sowie von Einlagen bei Banken.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Die Position "3.5 Begünstigungen" für die Berechnung der Vermögenssteuer umfasst den Wert von Begünstigungen an Stiftungen, stiftungsähnlichen Anstalten und besonderen Vermögenswidmungen (mit und ohne Optierung) sowie Vermögenswerte von widerruflichen Stiftungen, stiftungsähnlichen Anstalten und besonderen Vermögenswidmungen (mit und ohne Optierung).
Steuern, Abgaben
DE EN
Das frühere Steuergesetz kannte die Besonderen Gesellschaftssteuern. Zu den Besonderen Gesellschaftssteuern zählten die Besteuerung der Holdinggesellschaften und Sitzunternehmen sowie der Eigenversicherungen (Captives). Bis zum 30. Juni 2006 unterlagen auch die Investmentunternehmen den Besonderen Gesellschaftssteuern. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Besonderen Gesellschaftssteuern wurden mit dem geltenden Steuergesetz grundsätzlich aufgehoben. Während einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Steuergesetzes (d.h. bis 31. Dezember 2013) wurden die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche bis anhin den Besonderen Gesellschaftssteuern unterlagen und keinen Antrag auf Ertragsbesteuerung stellten, jedoch gemäss den Bestimmungen des früheren Steuergesetzes besteuert, wobei die Mindeststeuer ab dem Jahr 2011 CHF 1200 betrug. Seit Ablauf der Übergangsfrist, d.h. ab 1. Januar 2014, unterliegen diese Gesellschaften der Ertragssteuer. Holdinggesellschaften und Sitzunternehmen hatten gemäss dem früheren Steuergesetz eine Kapitalsteuer von 1 Promille des einbezahlten Kapitals bzw. Vermögens (inkl. Reserven), mindestens jedoch CHF 1000 (ab 2011 CHF 1200) jährlich zu entrichten.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb abzüglich der Veräusserungen von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten während des Jahres zuzüglich gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive Tätigkeiten von Produzenten oder institutionellen Einheiten. Zu den Anlagegütern zählen produzierte Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Mass für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten. Es kann sowohl von der Produktionsseite als auch von der Einkommensseite der Volkswirtschaft berechnet werden.
Öffentliche Finanzen
Nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals
Indikatoren nachhaltige Entwicklung
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Steuern, Abgaben
DE EN
Zu den Bruttoinvestitionen gehören: a) Bruttoanlageinvestitionen (P.51): b) Vorratsveränderungen (P.52); c) Nettozugang an Wertsachen (P.53). Brutto bedeutet vor Abzug der Abschreibungen. Die Nettoinvestitonen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.
Öffentliche Finanzen
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Siehe Öffentlicher Bruttoschuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Öffentliche Finanzen
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Das Bruttovermögen (Pos. 4 der Steuererklärung) umfasst das Grundeigentum in Liechtenstein und im Ausland, das Betriebsvermögen Selbstständigerwerbender und das bewegliche Privatvermögen (Bank- und Postkontoguthaben, Bargeld, Wertschriften, Gold und andere Edelmetalle, Firmenwerte, Darlehens- und Ausschüttungsguthaben, wertmässig bestimmbare Begünstigungen, rückkaufsfähige Lebensversicherungen, Anteile an unverteilten Erbschaften, Hausrat, Fahrzeuge, übrige Vermögenswerte wie Schmuck und Kunstgegenstände). Im Unterschied zum Vermögen sind beim Bruttovermögen die Schulden noch nicht abgezogen.
Steuern, Abgaben
DE EN
Das frühere Steuergesetz kannte die Couponsteuer. Die Couponsteuer wird auf den Coupons (Ausschüttungen) der von einem Inländer ausgegebenen Wertpapiere und der ihnen gleichgestellten Urkunden erhoben. Es handelt sich bei diesen Wertpapieren insbesondere um Anleihensobligationen, Aktien und Partizipationsscheine. Der Steuersatz beträgt 4%. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Couponsteuer wurden mit dem geltenden Steuergesetz aufgehoben. Die Bestimmungen des früheren Steuergesetzes fanden jedoch auf Altreserven weiterhin Anwendung. Als Altreserven galt der Bestand des Eigenkapitals am 1. Januar 2011, das nicht in dem einbezahlten Grund-, Stamm- oder Anteilskapital bestand. Für die Jahre 2011 und 2012 galt ein reduzierter Steuersatz von 2%; für 2013 bis Dezember 2014 betrug der Steuersatz wieder 4%; ab Dezember 2014 bis Ende 2015 betrug der Steuersatz 2.5%.
Steuern, Abgaben
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Finanzierungssaldo in Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Das öffentliche Defizit bzw. der öffentliche Überschuss ist im Vertrag von Maastricht definiert als Finanzierungssaldo des gesamten Staatssektors entsprechend dem ESVG, einschliesslich der Zinsströme aufgrund von Swap-Vereinbarungen und Forward Rate Agreements. Der Staatssektor umfasst den Zentralstaat, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungen.
Öffentliche Finanzen
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