Personal der öffentlichen Verwaltung
Bedeutung des Indikators
Für eine nachhaltige Entwicklung sowie die Gleichstellung von Mann und Frau sollen Entscheidungsfindungen auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ sein (SDG 16.7). Die Regierung und der Staat als Arbeitgeber bekannte sich bereits 2008 zur Gewährleistung der Chancengleichheit für beide Geschlechter innerhalb der Personalpolitik (2. Umsetzungsbericht zu den SDG-Zielen). Eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter innerhalb des Personals kann die inklusive, bedarfsorientierte, partizipatorische und repräsentative Entscheidungsfindung fördern. Für eine nachhaltige Entwicklung, eine grössere Meinungsvielfalt auf allen Entscheidungsebenen sowie den Miteinbezug der Geschlechterperspektive, ist ein ausgewogenes Verhältnis von weiblichen und männlichen Angestellten deshalb von Bedeutung.
Entwicklung
Analyse
Der Frauenanteil im Personalbestand in der öffentlichen Verwaltung ist zwischen 2010 und 2021 von minimal 44.2% auf 48.2% gestiegen. Dazwischen ist er Schwankungen von maximal 2.0 Prozentpunkten ausgesetzt. Im 2022 nahm der Frauenanteil hingegen gegenüber dem Vorjahr um 1.3 Prozentpunkte ab. Dennoch lässt sich insgesamt eine positive Entwicklung der weiblichen Angestellten in der öffentlichen Verwaltung erkennen. Aktuell ist der Frauenanteil mit 46.7% in der Landesverwaltung zwischen den «Gemeinden» und «weiteren Einheiten auf Landesebene» mit 51.3% bzw. 45.6%. Mit 48.9% erreichte der Anteil an weiblichen Angestellten 2021 in der Landesverwaltung einen Höchstwert.
Definition/Methodologie
Der Indikator zeigt den Anteil der von Frauen und von Männern besetzten Arbeitsplätze in Wirtschaftszweig «O Öffentliche Verwaltung; Sozialversicherungen». Die Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse unterscheiden sich vom Begriff «Beschäftigte» darin, dass eine Person mehrere Beschäftigungsverhältnisse in mehreren Unternehmen haben kann. Die Zahl der Arbeitsplätze liegt immer über der Zahl der Beschäftigten. Erfasst wurden die besetzten Arbeitsplätze per 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Der Indikator ist untergliedert in Landesverwaltung, weitere Einheiten auf Landesebene und Gemeinden. Zu den weiteren Einheiten auf Landesebene zählen die AHV-IV-FAK-Anstalten, Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) sowie die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Der Indikator ist international vergleichbar.
Daten: Beschäftigtenregister AS (Sonderauswertung)