Gewaltdelikte

Bewertung

  • Die Zahl der Gewaltdelikte hat sich nicht wesentlich verändert.

Bedeutung des Indikators

In einer nachhaltigen Entwicklung sollen die Grundbedürfnisse der Bevölkerung langfristig sichergestellt werden. Zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört der Schutz vor Gewalteinwirkungen. Ebenso soll in einer nachhaltigen Entwicklung die Gesundheit des Menschen geschützt und gefördert werden. Die Entwicklung der Gewaltdelikte ist ein Gradmesser für diese Anliegen. Der Indikator zeigt die polizeilich registrierten Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohner. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Straftat der Polizei gemeldet wird.

Entwicklung

Analyse

Die Zahl der polizeilich registrierten Gewaltdelikte (Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Raub und Vergewaltigung) hat sich im Vergleich zum Jahr 2004 nicht wesentlich verändert. Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit wird die Zahl der Gewaltdelikte auf 100'000 Einwohner hochgerechnet. Im Jahr 2018 wurden 216 Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohner registriert. Davon entfielen 201 auf Körperverletzungen, acht auf Vergewaltigung, fünf auf Raub und drei auf Tötungsdelikte. Im Jahr 2004 wurden 208 Gewaltdelikte registriert. Davon entfielen 199 auf Körperverletzungen, drei auf Tötungsdelikte, drei auf Raub sowie drei auf Vergewaltigung. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 234 Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohner. In der Schweiz gab es im Jahr 2018 gemäss Bundesamt für Statistik 125 polizeilich registrierte Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohner. Es ist zu beachten, dass aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen in den Ländern internationale Vergleiche vorsichtig zu interpretieren sind.

3 Bedürfnisdeckung, 4 Gesundheitsförderung

Der Indikator Gewaltdelikte umfasst die Anzahl der Gewaltdelikte, die polizeilich registriert wurden, pro 100'000 Einwohner. Unter Gewaltdelikten werden Tötungsdelikte, Körperverletzung, Raub und Vergewaltigung verstanden. Grundlage für die Einteilung der Delikte bildet das Liechtensteinische Strafgesetzbuch vom 24. Juni 1987, LGBl. 1988 Nr. 37. Einwohner gemäss Bevölkerungsstatistik per 31.12.

Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den Ländern sind internationale Vergleiche vorsichtig zu interpretieren. Das Bundesamt für Statistik verwendet seit 2016 den Indikator Gewaltdelikte - polizeilich registrierte Opfer vollendeter schwerer Gewaltdelikte (Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Raub, Geiselnahme und Vergewaltigung) zur Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung. Von 2010 bis 2015 wurde der Indikator Gewaltdelikte (Verurteilungen wegen Tötungsdelikten, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub und Geiselnahme pro 100'000 Einwohner) verwendet. Davor wurde der Indikator Gewaltdelikte (polizeilich registrierte Tötungsdelikte, Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung pro 100’000 Einwohner) verwendet.

Statistisches Jahrbuch, Bevölkerungsstatistik