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Häusliche Gewalt Opfer/Beteiligte

Bedeutung des Indikators

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern (SDG 3) ist substanziell für eine nachhaltige Entwicklung. In Zusammenhang damit, stellt häusliche Gewalt ein relevantes Thema dar, deren Bekämpfung und Prävention für Liechtenstein hohe Priorität hat (Regierungsbericht 2019). Denn auch in Liechtenstein kommen mehrere Fälle häuslicher Gewalt pro Jahr vor, wobei Frauen öfter davon betroffen sind als Männer (Regierungsbericht 2019). Geschlechtsspezifische Gewalt stellt rechtlich eine Form der Diskriminierung dar. Das Nachhaltigkeitsziel 5.2 der Vereinten Nationen setzt die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im privaten und öffentlichen Bereich fest. Rechtliche Konventionen mit dem Zweck, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verfolgen und zu beseitigen, verpflichten zur Datensammlung (Istanbul-Konvention, Art. 11). Der Indikator gibt mittels der Anzahl erfasster Opfer /Beteiligter bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt, Hinweis auf deren Entwicklung. Er ermöglicht keine Rückschlüsse auf rechtskräftige Urteile oder Wiederholungsopfer.

Entwicklung

Analyse

Im Jahr 2022 gingen insgesamt 164 Meldungen unter dem Phänomen "Häusliche Gewalt" bei der Liechtensteinischen Landespolizei ein. Es erfolgten 41 Anzeigeerstattungen. Die erfasste Anzahl Frauen (39), die im Jahr 2022 Opfer / Beteiligte häuslicher Gewalt waren, ist grösser als die Anzahl der Männer (11).

Definition/Methodologie

Der Indikator zeigt die Anzahl erfasster Opfer / Beteiligte bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt getrennt nach Geschlecht an. "Intervention" meint entweder, dass die Polizei gerufen wurde oder die Person(en) am Schalter der Landespolizei erschienen waren. "Beteiligte" soll heissen, dass bei verbalen Konflikten oder Fällen ohne Anzeige nicht immer klar nach Opfer- und Täter/in unterschieden werden kann.

Die internationale Definition zur häuslichen Gewalt meint: «alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte» (Istanbul-Konvention- erläuternder Bericht, S.5).

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Mai 2021 durch den Landtag hat die Regierung eine staatliche Koordinierungsgruppe zur Umsetzung des Übereinkommens bestellt. Die Landespolizei ist durch die Fachstelle Bedrohungsmanagement in ihrer Funktion als Koordinationsstelle Häusliche Gewalt vertreten. Als Folge der Ratifizierung wurde die Datenerfassung unter Berücksichtigung der in der Konvention definierten Begrifflichkeiten angepasst. Dies erschwert eine Vergleichbarkeit der Zahlen zum Vorjahr, weist jedoch auf die zunehmende Sensibilisierung für das Phänomen «Häusliche Gewalt» hin (Liechtensteinische Landespolizei, Jahresbericht 2021). Folglich lassen sich die Daten aus den Jahren 2021 und 2022 sind nicht mit 2020 zu vergleichen, da die Erhebung im Rahmen der Istanbul- Konvention angepasst wurde.

Der Indikator ist international nicht vergleichbar.

Daten: Jahresberichte der Liechtensteinischen Landespolizei

Council of Europe. 2011. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Art. 11

Regierungsbericht 2019. "Nachhaltigkeit in Liechtenstein" Bericht über die Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Vaduz

Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen