Leitungsfunktionen in der Landesverwaltung

Bedeutung des Indikators

Laut Gesetz unterstehen den Amtsstellenleiter/innen alle Angestellten des jeweiligen Amtes (StPG Art.2). Sie organisieren das Amt und unterstützen die Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als oberstes Exekutivorgan (Vogt 2011). Dies umfasst die Verwaltung und Gestaltung des Landes. Für eine inklusive Gestaltung, welche die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung miteinbezieht, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in Positionen mit Leitungsfunktion wesentlich. Seit 2008 bekennt sich der liechtensteinische Staat als Arbeitgeber zur Geschlechtergleichstellung (Regierungsbericht 2019). Die Gewährleistung der Chancengleichheit von Mann und Frau wurde als Zielsetzung der Personalpolitik im Staatspersonalgesetz festgelegt (StPG Art. 4). Der Indikator gibt Auskunft über die Balance zwischen weiblichen und männlichen Amtsstellenleiter/innen der Landesverwaltung.

Entwicklung

Analyse

Der Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen der liechtensteinischen Landesverwaltung hat sich zwischen 2005 und 2023 um 19.6 Prozentpunkte erhöht. 2005 waren 4 von 43 Positionen mit Leitungsfunktion von Frauen besetzt (9.3%). In den darauffolgenden Jahren erhöhte sich der Frauenanteil bis 2012 um 4.3 Prozentpunkte auf 13.6%. Nach einem Rückgang im Jahr 2013, stieg der Frauenanteil wieder an und liegt seit 2018 stetig über 20%. 2023 erreicht der Frauenanteil einen Höchststand von 28.9%. So ist knapp jede dritte Amts- oder Stabsstelle von einer Frau geleitet.

Definition/Methodologie

Der Indikator zeigt den Anteil der Frauen und den Anteil der Männer mit Leitungsfunktion am Total der Personen mit Leitungsfunktion an.

Unter "Leitungsfunktion in der Landesverwaltung" werden die Leiter/innen der Amtsstellen erfasst. Amtsstellen sind laut Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) Art. 25 die Stabsstellen der Kollegialregierung, die Stabsstellen der Ministerien sowie die Ämter.

Die Gesamtanzahl an Positionen mit Leitungsfunktion variierte während des erfassten Zeitraums aufgrund von Umstrukturierungen der Organisationsstruktur.

Der Indikator ist international vergleichbar.

Vergleichbare Daten sind bei der UNECE zu finden.

Der Indikator ist mit dem Indikator "Leitungsfunktionen in der Landesverwaltung" der 30 Gleichstellungsindikatoren für Vorarlberg vergleichbar.

Daten: Rechenschaftsberichte der Regierung, Staatskalender

Amt für Personal und Organisation. 2019. Personalstrategie 2020-2024 der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Vaduz

Landesgesetzblatt. Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG). III. Amtsstellen, A. Allgemeines, Art. 25

Regierungsbericht 2019. "Nachhaltigkeit in Liechtenstein" Bericht über die Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Vaduz

Vogt, Paul. 2011. "Landesverwaltung" in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL)