25.02.2026

Volkszählung: Ein Blick hinter die Kulissen

Im Rahmen der Volkszählung mit Stichtag 31. Dezember 2025 werden vom Amt für Statistik 40'713 Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Oha – wieso kommt das Amt für Statistik auf die Idee, die Einwohnerinnen und Einwohner mit einer Volks-Zählung nachzuzählen?

Warum wird eine persönliche Befragung durchgeführt?

Die Antwort ist klar: Zweck der Befragung ist nicht, die Bevölkerung zu zählen, sondern Informationen über diese zu gewinnen und damit gesellschaftliche Entwicklungen sichtbar zu machen. Folglich geht es nicht darum, persönliche Details über Einzelpersonen zu kennen, sondern die statistische Verteilung von Merkmalen in der Bevölkerung zu beschreiben. In Zeiten, in denen der Schutz von persönlichen Daten hohe Aufmerksamkeit geniesst, ist es deshalb eine berechtigte Frage, wieso die Volkszählung nicht anonym durchgeführt wird.

Eine personalisierte Volkszählung bietet sowohl aus Sicht der öffentlichen Statistik als auch für die Teilnehmenden entscheidende Vorteile:

  • Die Daten aus der Befragung können dadurch mit Informationen aus weiteren Datensätzen der Verwaltung ergänzt werden. In der Folge kann der Fragebogen kürzer gehalten und neben offensichtlichen Angaben wie Alter, Zivilstand oder Staatsangehörigkeit beispielsweise auch auf aufwändige Fragen zu Wohnverhältnissen oder zum Haushalt verzichtet werden. Dies entlastet die Befragten.
  • Personenbezogene Daten dienen zudem der verbesserten Qualitätssicherung und Vollständigkeitskontrolle. Fehlende, fehlerhafte oder unplausible Angaben können so besser erkannt werden.
  • Darüber hinaus können die Information neben den Publikationen der Volkszählung auch für andere statistische Analysen verwendet werden. So können beispielsweise die Merkmale «Berufliche Stellung» oder «Höchste abgeschlossene Ausbildung» aus der Volkszählung mit Daten der Lohnstatistik für Lohnanalysen genutzt werden.

Die Verwendung von Verwaltungsdaten wird deshalb auch durch das Statistikgesetz vorgegeben. So darf das Amt für Statistik in Erhebungen nur nach Informationen fragen, die nicht in der erforderlichen Qualität in anderen Datenquellen vorliegen. Die Volkszählung wird daher seit 2010 als Kombination von Personenbefragung und Verwaltungsdatenerhebung durchgeführt.

Die Antwort der öffentlichen Statistik auf die Bedenken zum Schutz der persönlichen Daten ist das Statistikgeheimnis, welches im Statistikgesetz verankert ist. Die Befragten können sich somit darauf verlassen, dass ihre Antworten – beispielsweise in der Volkszählung – nur für statistische Zwecke verwendet werden.

Eine funktionierende öffentliche Statistik basiert vor allem auch auf dem Vertrauen, das ihr als Institution entgegengebracht wird, und dass mit den Informationen der Befragten sorgsam umgegangen wird. Denn diese bilden die Basis für aussagekräftige, objektive und unabhängige Statistiken.

87% Rücklauf

Rund zweieinhalb Monate nach dem Erstversand der Erhebungsbriefe haben 87.1% der befragten Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins den Fragebogen zur Volkszählung 2025 an das Amt für Statistik retourniert. Von den bis am 20. Februar 2026 eingetroffenen 35'448 Fragebogen, wurden 79.0% online abgegeben.

Im Vergleich zur letzten Volkszählung, in der ein Rücklauf von 96.4% verzeichnet wurde, fehlt noch ein gutes Stück. Ein hoher Rücklauf ist wichtig, damit aussagekräftige Ergebnisse auf Landes- und Gemeindeebene zur Verfügung stehen. Deshalb kann der Fragebogen bis zum 12. März 2026 weiterhin abgegeben werden.

Das Amt für Statistik bedankt sich herzlich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die den Fragebogen schon ausgefüllt haben oder noch ausfüllen werden – damit Liechtenstein zählt!

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