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Häusliche Gewalt Opfer/Beteiligte

Bedeutung des Indikators

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern (SDG 3) ist substanziell für eine nachhaltige Entwicklung. In Zusammenhang damit, stellt häusliche Gewalt ein relevantes Thema dar, deren Bekämpfung und Prävention für Liechtenstein hohe Priorität hat (Regierungsbericht 2019). Denn auch in Liechtenstein kommen mehrere Fälle häuslicher Gewalt pro Jahr vor, wobei Frauen öfter davon betroffen sind als Männer (Regierungsbericht 2019). Geschlechtsspezifische Gewalt stellt rechtlich eine Form der Diskriminierung dar. Das Nachhaltigkeitsziel 5.2 der Vereinten Nationen setzt die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im privaten und öffentlichen Bereich fest. Rechtliche Konventionen mit dem Zweck, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verfolgen und zu beseitigen, verpflichten zur Datensammlung (Istanbul-Konvention, Art. 11). Der Indikator gibt mittels der Anzahl erfasster Opfer /Beteiligter bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt, Hinweis auf deren Entwicklung. Er ermöglicht keine Rückschlüsse auf rechtskräftige Urteile oder Wiederholungsopfer.

Entwicklung

Analyse

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 75 Interventionen unter dem Phänomen "Häusliche Gewalt" durch die Polizei erfasst. Es erfolgten 24 Anzeigeerstattungen. Die erfasste Anzahl Frauen (59), die im Jahr 2020 Opfer/Beteiligte häuslicher Gewalt waren, ist grösser als die Anzahl der Männer (47).

Definition/Methodologie

Der Indikator zeigt die Anzahl erfasster Opfer/Beteiligte bei polizeilichen Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt getrennt nach Geschlecht an.

"Intervention" meint entweder, dass die Polizei gerufen wurde oder die Person(en) am Schalter der Landespolizei erschienen waren.

"Beteiligte" soll heissen, dass bei verbalen Konflikten oder Fällen ohne Anzeige nicht immer klar nach Opfer- und Täter/in unterschieden werden kann.

2019 wurden nach Bestimmung der Fachstelle Bedrohungsmanagement zur Koordinationsstelle Häusliche Gewalt bei der Landespolizei, per 1. Januar 2020 Anpassungen in Bezug auf die Begriffsdefinition und die statistische Erfassung eingeführt. Dies dient der Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit des Gewaltphänomens "Häusliche Gewalt" in Liechtenstein. Die Statistik kann daher nicht mehr mit den Vorhergehenden verglichen werden. Die Zahlen fallen durch diese Anpassungen höher aus, da sich die Definition des Phänomens am Verständnis der Istanbul Konvention orientiert. Dabei stellen auch Vorfälle zwischen getrenntlebenden Intimpartner/innen eine Form der häuslichen Gewalt dar (Jahresbericht der Liechtensteinischen Landespolizei 2020).

Art. 11 der Istanbul-Konvention, die am 1. Oktober 2021 für Liechtenstein in Kraft trat, sieht die aufgeschlüsselte Sammlung statistischer Daten betreffs häuslicher Gewalt vor.

Daten: Jahresberichte der Liechtensteinischen Landespolizei

Council of Europe. 2011. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Art. 11

Regierungsbericht 2019"Nachhaltigkeit in Liechtenstein" Bericht über die Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Vaduz

Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen