Richterliches Personal
Bedeutung des Indikators
Der Kern der richterlichen Aufgabe besteht darin, mittels rationalen Urteilens Entscheidungen zu treffen. Dazu orientieren sich Richter/innen am Gesetz. Das Rechtssystem gibt den Richter/innen einen gewissen Ermessensspielraum. Aufgrund dessen können Urteile von Richter/innen bis zu einem gewissen Grade unterschiedlich ausfallen (Angehrn & Ludewig 2007). Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört nach objektiver Ermittlung der Entscheid über Anklageerhebung sowie auch über die Einstellung eines Verfahrens (llv.li 2021). Für eine nachhaltige Entwicklung und die Gleichstellung der Frau, ist deren volle und wirksame Teilhabe auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung sowohl im politischen, wirtschaftlichen als auch öffentlichen Leben zu gewährleisten (SDG 5.5). Eine ausgewogene Besetzung des richterlichen Personals, das Entscheidungen mit darauffolgenden personenbezogenen Konsequenzen trifft, ist deshalb von Bedeutung.
Entwicklung
Analyse
Der Frauenanteil am richterlichen Personal hat während des dargestellten Zeitraums abgenommen. Jedoch ist seit 2020 wieder ein Aufwärtstrend erkennbar. Während es 2016 noch 30.8% waren, liegt 2022 der Frauenanteil bei 28.6% und damit unter einem Drittel.
Definition/Methodologie
Der Indikator zeigt den Anteil der Frauen und den Anteil der Männer unter dem richterlichen Personal am Total des richterlichen Personals an.
Das richterliche Personal umfasst die vollamtlichen Richter/innen des Land- und Obergerichtes zuzüglich der Staatsanwaltschaft.
Das Total des richterlichen Personals variierte während des erfassten Zeitraums.
Daten: Rechenschaftsberichte der Regierung, Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ludewig, Revital; Angehrn, Evelyne. 2007. Erleben und verarbeiten Richterinnen Moraldilemmata anders als Richter? Literatur- und Interviewanalyse. In: Ludewig, Revital (Hrsg.): Zwischen Recht und Gerechtigkeit: Richterinnen im Spiegel der Zeit. Bern: Stämpfli, 133-160.
Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen
Website der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV), Staatsanwaltschaft: llv.li