421.001d Prämienverbilligungen nach Altersgruppe und Geschlecht seit 2001
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Kontakt und Informationen

Information

Einheit
Personen, CHF
Herausgeber
Amt für Statistik
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 236 68 76
info.as@llv.li
Datenquelle
Sozialleistungsstatistik
Matrix
421.001d
Erläuterungen

Erläuterungen

2014: Per 1. Januar 2014 entfiel der für die Berechtigung zum Bezug von Prämienverbilligungen bisher erlaubte Freibetrag für AHV- und IV-Renten von 70%. Aus diesem Grund sind ab dem Jahr 2014 weniger Personen berechtigt, Prämienverbilligungen zu beziehen.
2020: Im Jahr 2020 wurde das Alter der Antragsstellenden für Prämienverbilligung, bei denen der Erwerb der Eltern berücksichtigt wird, herabgesetzt (von 17 -25 Jahre auf 17-20 Jahre). Zudem wurden die Einkommensgrenzen von CHF 45 000 auf CHF 65 000 bei Alleinstehenden respektive von CHF 57 000 auf CHF 77 000 bei Ehe-/Lebenspartnerschaften gesetzlich erhöht. Ergänzend dazu wurde der Fördersatz auf 70% (bisher betrug dieser je nach Einkommen und Zivilstand zwischen 30% bis 60%) angehoben und wird bis 15% linear berechnet. Aufgrund dieser Änderungen hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und die Ausgaben haben sich erhöht.
Zeichenerklärung
'*': Zahl nicht erhältlich oder aus anderen Gründen nicht ausgewiesen.
'-': Absolut Null.
'0' oder '0.0': gerundete Null (Wert ist kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit).
Weitere Informationen finden Sie im Thema Sozialleistungen-Prämienverbilligung unter 'Methodik & Qualität'. Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Jahr
2018
Ab dem Jahr 2018 wird im Rahmen der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung gefördert.