24.10.2024

Anpassung der Definition der ständigen Bevölkerung

Am 31. Dezember 2023 hatten 40'992 Personen einen registrierten Wohnsitz in Liechtenstein. Davon wurden 40'015 Personen der ständigen Bevölkerung zugerechnet. 977 Personen gehörten zur nichtständigen Bevölkerung. Diese – rein statistische – Kategorie umfasst Personen, die sich voraussichtlich nur vorübergehend in Liechtenstein aufhalten. Für viele Analysen und Vergleiche wird lediglich die ständige Bevölkerung berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg ist aufgefallen, dass die Anzahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in der Wohnbevölkerung in vielen europäischen Ländern seit 2022 angestiegen ist. In Liechtenstein war dies nicht zu beobachten, da diese Personen zur nichtständigen Bevölkerung gezählt werden. Um die internationale Vergleichbarkeit der Bevölkerungszahlen Liechtensteins zu erhöhen, wird vom Amt für Statistik eine Anpassung der Definition der ständigen Bevölkerung vorgenommen.

581 Personen mit Schutzstatus

Die Aufteilung der Bevölkerung in «ständige» und «nichtständige» basiert auf einer seit 1999 verwendeten Definition, welche als Kriterien die Staatsbürgerschaft, die ausländerrechtliche Bewilligung und die Aufenthaltsdauer einer Person berücksichtigt. Unter anderem werden gemäss der bisher verwendeten Definition Personen im Asylverfahren (Bewilligung N) und Personen mit Schutzstatus (Bewilligung S) unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer der nichtständigen Bevölkerung zugerechnet. In den zwei Jahrzehnten vor 2022 waren dies im Durchschnitt weniger als 50 Personen. Mit Ausbruch des Ukraine-Krieges sind seit 2022 zum ersten Mal im 21. Jahrhundert wieder Personen mit Schutzstatus in Liechtenstein, und die Gesamtzahl der Personen mit Bewilligungen N und S ist deutlich angestiegen – per 31. Dezember 2023 verfügten 581 Personen über den Bewilligungstyp S.

Das Amt für Statistik ist Teil des Europäischen Statistischen Systems (ESS) und steht dadurch im ständigen Austausch mit Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union. Das länderübergreifende System gibt einheitliche Definitionen und Methoden vor und ermöglicht damit verlässliche internationale Vergleiche. In diesem Zusammenhang ist bei den Zahlen zur Bevölkerung aufgefallen, dass die aktuell verwendete Definition für die Zuteilung zur ständigen Bevölkerung in Liechtenstein sich von den Definitionen der meisten anderen europäischen Länder unterscheidet. Während in vielen Ländern die Zahl der ukrainischen Staatsangehörigen in ihrer Wohnbevölkerung seit 2022 sprunghaft angestiegen ist, war dies in Liechtenstein nicht der Fall – da hier nur die ständige Bevölkerung berücksichtigt wird.

Der europäische Rahmen für die statistische Bevölkerungsdefinition – festgelegt in einer EU-Verordnung (Nr. 1260/2013) – lässt den Ländern gewissen Spielraum, um die konkrete Umsetzung anhand ihrer nationalen Gegebenheiten vorzunehmen. Er beinhaltet beispielsweise folgende Grundsätze:

Personen zählen zur Wohnbevölkerung eines geographischen Gebietes – üblicherweise eines Staates –, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren üblichen Aufenthaltsort im Gebiet haben und:

a)       …sie während eines Zeitraumes von mindestens 12 Monaten ununterbrochen im Gebiet gewohnt haben, oder

b)      … sie während der letzten 12 Monate ins Gebiet gekommen sind und die Absicht haben, mindestens ein Jahr zu bleiben.

Falls diese Umstände, insbesondere der übliche Aufenthaltsort, nicht festgestellt werden können, kann auch der «rechtmässige oder eingetragene Wohnsitz» statt dem «üblichen Aufenthaltsort» verwendet werden.

In der Regel sind nicht alle diese Informationen für die Behörden verfügbar, insbesondere solche zum üblichen Aufenthaltsort oder zur Absicht, im Gebiet zu verbleiben. Daher müssen diese aufgrund anderer Informationen, beispielsweise von ausländerrechtlichen Bewilligungen, geschätzt werden.

Um künftig eine bessere Vergleichbarkeit mit den meisten EWR-Ländern und der Schweiz zu gewährleisten und um eine klarere Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen zu erreichen, wird das Amt für Statistik die Definition der ständigen Bevölkerung ab dem Berichtsjahr 2024 ändern. Neu werden Personen im Asylverfahren und mit Schutzstatus ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr ebenfalls zur ständigen Bevölkerung gerechnet. Gegenüber der aktuellen Definition wird dies zu einer Verschiebung von zirka 500 Personen von der nichtständigen in die ständige Bevölkerung Liechtensteins, also zu einer um zirka 500 Personen grösseren ständigen Bevölkerung führen. Die neue Definition ist ab dem Berichtsjahr 2024 für alle Publikationen gültig.

Aktuell werden notwendige Anpassungen in der Datenbank vorgenommen und Kontrollen durchgeführt. Erste genaue Zahlen mit einer detaillierten Erklärung werden im Dezember 2024 publiziert und an einer Medienorientierung vorgestellt. Neben den ersten Resultaten für das Jahr 2024 werden für das Jahr 2023 verschiedene Eckwerte als Vergleich der neuen und alten Definition publiziert. Damit sich die Auswirkungen aber jetzt schon abschätzen lassen, wird mit diesem Zahl-Tag eine Vergleichstabelle mit gerundeten Werten der neuen Definition zur Verfügung gestellt.

Bevölkerungsstand per 31. Dezember 2023

 

    Bisherige Definition
(seit 1999)
Abschätzung neue Definition 
(ab 2024, gerundete Werte)
Differenz neu - bisherig
    N N N in %
Total Ständige und Nichtständige Bevölkerung 40'992 41'000 8 0.0%
Ständige Bevölkerung  40'015 40'500 485 1.2%
  Geschlecht        
  Frauen 20'156 20'400 244 1.2%
  Männer 19'859 20'100 241 1.2%
  Altersklasse        
  0-19 Jahre 7'728 7'900 172 2.2%
  20-64 Jahre 24'182 24'500 318 1.3%
  65+ Jahre 8'105 8'100 -5 -0.1%
  Staatsangehörigkeit        
  Liechtensteiner 26'294 26'300 6 0.0%
  Ausländer 13'721 14'200 479 3.5%
Nichtständige Bevölkerung 977 500 -477 -48.8%
  Bewilligungskategorie        
  Kurzaufenthalter L 365 300 -65 -17.8%
  Schutzbedürftige S 581 200 -381 -65.6%
  Asylbewerber N 28 >10 . .
  Vorläufig Aufgenommene F 3 <10 . .