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Feinstaub-Konzentration

Bewertung

  • Die Feinstaub-Belastung der Luft hat sich nicht wesentlich verändert.

Bedeutung des Indikators

Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass die Gesundheit des Menschen geschützt und gefördert wird. Dies impliziert, dass der Mensch möglichst geringen gesundheitsschädigenden Emissionen ausgesetzt wird. Zahlreiche Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass Feinstaub in der Luft ein bedeutendes Risiko für die Gesundheit darstellt. Die Belastung durch die feinen Partikel, welche eingeatmet werden und bis in die Lunge gelangen können, hat ein Krebs erzeugendes Potenzial, kann zu Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen führen, erhöht das Herzinfarktrisiko und verringert die Lungenfunktion und damit die körperliche Leistungsfähigkeit. Der Indikator zeigt den Jahresmittelwert der Konzentration von Feinstaub (PM2.5) am Standort in Vaduz.

Entwicklung

Analyse

Die Feinstaub-Belastung im Jahr 2022 hat sich im Vergleich zum Bezugsjahr 2020 nicht wesentlich verändert. Der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM2.5) lag im Jahr 2022 bei 8 μg/m3. 2020 lag der Jahresmittelwert ebenfalls bei 8 μg/m3. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert der Feinstaub-Konzentration (PM2.5) in der Luft liegt gemäss Luftreinhalteverordnung bei 10 μg/m3. Aufgrund einer Umstellung des Messprogramms musste im Vergleich zu den Vorjahren von PM10 auf PM2.5 gewechselt werden.

4 Gesundheitsförderung, 38 Begrenzung abbaubarer Abfälle und Schadstoffe

Der Indikator zeigt den Jahresmittelwert der Feinstaub-Konzentration PM2.5 (Feindisperse Schwebestoffe mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 2.5 μm) in Mikrogramm pro Kubikmeter. Der Messstandort befindet sich bei der Liechtensteinischen Landesbibliothek in Vaduz. Der Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM2.5 liegt gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) bei einem Jahresmittelwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3).

Eurostat und das Bundesamt für Statistik verwenden den Indikator Belastung der städtischen Bevölkerung durch Luftverschmutzung mit Schwebstaub bzw. Feinstaub-Konzentration zur Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung.

Amt für Umwelt