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Rote Liste Index

Bewertung

  • Die Gefährdung der einheimischen Arten hat sich nicht wesentlich verändert.

Bedeutung des Indikators

Die Erhaltung der Biodiversität ist ein zentrales Anliegen der nachhaltigen Entwicklung. Zur Biodiversität gehört unter anderem die Artenvielfalt von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Die Anzahl der Arten ist in hohem Masse abhängig von der Vielfalt und Qualität der Lebensräume. Damit die Artenvielfalt erhalten bleibt muss die Gefährdung hinsichtlich des Aussterbens reduziert werden. Der Indikator Rote Liste Index zeigt die Gefährdung der einheimischen Arten für die Brutvögel, Reptilien, Amphibien und Fische auf. Für die Berechnung des Index gemäss IUCN werden die einheimischen Arten, die als in Liechtenstein ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich oder potentiell gefährdet gelten berücksichtigt.

Entwicklung

Analyse

Die Gefährdung der einheimischen Arten hat sich im Vergleich zum Bezugszeitraum nicht wesentlich verändert. Ein Indexwert von 1 bedeutet, dass keine Art vom Aussterben bedroht ist. Ein Indexwert von 0 hingegen bedeutet, dass alle Arten ausgestorben sind. Die Indexwerte für die Reptilien, Amphibien und Fische haben sich zwar im Vergleich zum ersten Zeitpunkt reduziert, d.h. die Gefährdung hat zugenommen, die Veränderung wird aber gemäss Methodik der Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung als nicht wesentlich betrachtet (Veränderung ≤ ±5%). So hat sich beispielsweise der Indexwert für die Reptilien von 0.67 auf 0.63 reduziert, d.h. die Gefährdung hat sich erhöht. Die Veränderung wird aber als nicht wesentlich betrachtet (Veränderung ≤ ±5%). Hingegen hat bei den Brutvögeln der Indexwert von 0.68 auf 0.69 zugenommen. Auch hier ist die Veränderung aber nicht wesentlich (Veränderung ≤ ±5%).

35 Erhaltung der Biodiversität, 40 Ökologischer Ausgleich, 43 Rücksicht auf das Zeitmass natürlicher Prozesse, 44 Lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft

Der Indikator zeigt als berechneter Index die Rote Liste Arten für die Brutvögel, Reptilien, Amphibien und Fische in Liechtenstein. Ein Indexwert von 1 bedeutet, dass keine Art vom Aussterben bedroht ist. Ein Indexwert von 0 hingegen bedeutet, dass alle Arten ausgestorben sind. Für die Berechnung des Index werden im Wesentlichen die gemäss der Rote Liste in Liechtenstein (IUCN-Kategorien) als in Liechtenstein ausgestorben (RE), vom Aussterben bedroht (CR), stark gefährdet (EN), verletzlich (VU) und potentiell gefährdet (NT) eingestuften Brutvogel-, Reptilien-, Amphibien- und Fischarten berücksichtigt. Für die Berechnung des Index werden die Rote Liste Kategorien dabei mit einem Faktor von 5 bis 0 gewichtet (In Liechtenstein ausgestorben 5, vom Aussterben bedroht 4, stark gefährdet 3, verletzlich 2, potentiell gefährdet 1, nicht gefährdet 0). Für die Berechnung des Index werden nur Arten berücksichtigt für die für mindestens zwei Zeiträume oder Zeitpunkte eine Einstufung gemäss der Roten Liste vorliegt. Der Rote Liste Index wird gemäss Bubb et al. 2009. IUCN Red List Index – Guidance for National and Regional Use bzw. Butchart et al. 2007. Improvements to the Red List Index berechnet.

Dieser Indikator wird von Eurostat und vom Bundesamt für Statistik nicht verwendet.

Umweltstatistik, Vögel. Naturkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein Band 22, Vaduz 2006, Brutvogelatlas. Naturkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein Band 31, Vaduz 2019, Reptilien. Naturkundliche Forschung im FL, Bd. 14, Vaduz 1993, Reptilien. Naturkundliche Forschung im FL, Bd. 23, Vaduz 2006, Amphibien. Naturkundliche Forschung im FL, Bd. 20, Vaduz 2002, Amphibienmonitoring. Naturkundliche Forschung im FL, Bd. 27, Vaduz 2011, Fisch- und Krebsatlas. Amt für Umweltschutz, Vaduz 2001, Fische und Krebse. Naturkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein Band 30, Vaduz 2014.