462.205d Obligatorische Krankenpflegeversicherung - Schlüsselzahlen der Betriebsrechnung in CHF nach Versicherungsform, Einheit und Personengruppe seit 2001
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Kontakt und Informationen

Information

Einheit
Schweizer Franken
Herausgeber
Amt für Statistik
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 236 68 76
info.as@llv.li
Datenquelle
Krankenkassenstatistik
Matrix
462.205d
Erläuterungen

Erläuterungen

Zeichenerklärung
'*': Zahl nicht erhältlich oder aus anderen Gründen nicht ausgewiesen.
'-': Absolut Null.
'0' oder '0.0': gerundete Null (Wert ist kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit).
Weitere Informationen finden Sie im Thema Krankenversicherer unter 'Methodik & Qualität'. Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Schlüsselzahlen der Betriebsrechnung
Bruttoprämien
Kinder: Bis zum Jahr 2003 wurden für Kinder, die ausserhalb des Hausarztsystems versichert waren, Prämien in Höhe von maximal einem Viertel der Erwachsenenprämie erhoben. Seither sind alle Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der OKP grundsätzlich prämienbefreit.
Seit dem 1. Januar 2017 können Versicherte gegen Bezahlung eines Zuschlages eine erweiterte OKP abschliessen, welche die freie Wahl unter nicht zugelassenen Leistungserbringern ermöglicht. Die bei Kindern ausgewiesenen Prämieneinnahmen stammen aus diesem Zuschlag, welcher bei ihnen CHF 10 pro Monat beträgt.
Kostenbeteiligung
2001, 2002, 2003: Für die Jahre 2001-2003 ist nur der Gesamtbetrag der Kostenbeteiligung verfügbar, eine Aufgliederung nach Versicherungsform oder Personengruppe ist nicht möglich. 2001 wurden CHF 5.1 Mio., 2002 CHF 5.2 Mio. und 2003 CHF 5.0 Mio. von den Versicherten über die Kostenbeteiligung beglichen.
2017: Aufgrund der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (LGBl. 2016, Nr.2), die am 1.1.2017 Gültigkeit erlangte, erhöhte sich die Kostenbeteiligung für die Versicherten (Details siehe Metadaten Krankenkassenstatistik, Begriffserklärungen: Kostenbeteiligung).
Jugendliche: Jugendliche bezahlen grundsätzlich keine Kostenbeteiligung und können daher ab 1. Januar 2017 auch keine freiwillig höhere Kostenbeteiligung wählen. Bei den ausgewiesenen Leistungen handelt es sich um Restzahlungen aus Vorjahren.