232.001d Einbürgerungen nach Einbürgerungsart und Wohnsitz seit 1970
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Kontakt und Informationen

Information

Einheit
Personen
Herausgeber
Amt für Statistik
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 236 68 76
info.as@llv.li
Datenquelle
Einbürgerungsstatistik
Matrix
232.001d
Erläuterungen

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Zeichenerklärung
'*': Zahl nicht erhältlich oder aus anderen Gründen nicht ausgewiesen.
'-': Absolut Null.
'0' oder '0.0': gerundete Null (Wert ist kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit).
Weitere Informationen finden Sie im Thema Einbürgerungen unter 'Methodik & Qualität'. Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Einbürgerungsart
... Ehem. Liechtensteinerinnen (EA 1a)
Bis 1974 verloren Liechtensteinerinnen, welche einen Ausländer heirateten ihr liechtensteinisches Landesbürgerrecht. Mit LGBl. 1974 Nr. 50, das am 19. August 1974 in Kraft trat, wurde den gebürtigen Liechtensteinerinnen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes infolge Heirat mit einem Ausländer ihre liechtensteinische Staatsbürgerschaft verloren hatten, die Möglichkeit gegeben, auf Antrag wieder in ihr früheres Gemeinde- und Landesbürgerrecht aufgenommen zu werden.
- Adoption (EA 7a)
Es wird unterschieden, ob die eingebürgerte Person zum Zeitpunkt der Adoption in Liechtenstein (EA 7a) oder im Ausland wohnhaft (EA 7b) war.
- Legitimation (EA 8a)
Es wird unterschieden, ob die eingebürgerte Person zum Zeitpunkt der Legitimation in Liechtenstein (EA 8a) oder im Ausland wohnhaft (EA 8b) war.