Ozon-Konzentration

Bewertung

  • Die Ozon-Belastung der Luft ist gesunken.

Bedeutung des Indikators

Der Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit ist ein Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Belastung der Umwelt durch abbaubare Abfälle und Schadstoffe ist zu minimieren. Auf nicht abbaubare Schadstoffe soll möglichst ganz verzichtet werden. Die Verschmutzung darf die Absorptionsfähigkeit der Öko-systeme keinesfalls übersteigen. Ozon ist ein Sekundärschadstoff, der unter Einwirkung von Sonnenlicht aus Stickoxiden (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) gebildet wird. Ozon ist der dominierende Bestandteil des Sommersmogs. Es kann die Gesundheit des Menschen kurz- und längerfristig beeinträchtigen und die Umwelt schädigen. Der Indikator zeigt für den Standort Vaduz die Anzahl Stunden, in welchen die Ozon-Konzentration den maximal zulässigen Stunden-Immissionsgrenzwert gemäss Luftreinhalteverordnung überschritten hat.

Entwicklung

Analyse

Die Ozon-Belastung lag im Jahr 2021 tiefer als im Bezugsjahr 2015. Im Jahr 2021 wurde während 83 Stunden der Stunden-Immissionsgrenzwert von 120 μg/m3 überschritten. Im Jahr 2015 wurde während 287 Stunden der Grenzwert überschritten. Im Jahr 2020 wurde während 126 Stunden der Grenzwert überschritten. Gemäss Luftreinhalteverordnung dürfte der Stunden-Immissionsgrenzwert von 120 μg/m3 in einem Jahr lediglich einmal überschritten werden. In Sommern mit viel Sonneneinstrahlung ist die Ozonbelastung besonders hoch.

4 Gesundheitsförderung, 38 Begrenzung abbaubarer Abfälle und Schadstoffe

Der Indikator zeigt die Anzahl Stunden, in welchen die Ozon-Konzentration den maximal zulässigen Stunden-Mittelwert gemäss Luftreinhalteverordnung überschritten hat. Der Messstandort befand sich von 1990 bis 2004 am Standort Mühleholz in Vaduz. Von 2005 bis 2014 an der Austrasse in Vaduz. Seit 2015 befindet sich der Messstandort bei der Liechtensteinischen Landesbibliothek in Vaduz. Der Immissionsgrenzwert liegt bei 120 μg/m3. Der Immissionsgrenzwert für Ozon (O3) von 120 μg/m3 darf gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) nur einmal pro Jahr überschritten werden (1h-Mittelwert).

Eurostat bzw. das Bundesamt für Statistik verwenden den Indikator Belastung der städtischen Bevölkerung durch Luftverschmutzung mit Ozon bzw. Ozon-Konzentration zur Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung.

Amt für Umwelt